Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Innere Sicherheit

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Ingo Wellenreuther
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Frage von Norbert K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Norbert K. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Herr Wellenreuther,

wie viele meiner Schützenbrüder-u. Schwestern bin ich Sportschütze in einem Verein mit über 408-jähriger Tradition. Aufgrund der Wahnsinnstat von Winnenden überschlagen sich ein Aktionsbündnis und Medien, sowie auch jetzt noch die Kirche.

Uns alle hat diese unselige Tat nicht unberührt gelassen und unser Mitgefühl galt den Opfern und Angehörigen. Doch was jetzt im Gange ist, bezeichne ich als "moderne" Hexenjagd.

Man stellt uns Sportschützen, Jäger und Waffensammler unter kriminalisierenden Generalverdacht.

Diejenigen, die das tun, sind selbst bzw. von den Medien ernannte Experten, die jedoch wenig bis überhaupt keine Ahnung von Schußwaffen, Waffenrecht bzw. auch von den Voraussetzungen zum Schußwaffenerwerb sowie dem Umgang damit haben.

Von einer Sportordnung wie der des DSB ,des BDS oder auch BDMP etc. haben diese Leute bestimmt noch nichts gehört.

Der Gesetzgeber hat bewußt die Hürden dafür extrem hoch gelegt, damit man diese Sportgeräte nicht so einfach erwerben kann wie z.B. Lebensmittel oder Zeitschriften.

Illegale Waffen könnte man mit Sicherheit leichter und billiger erwerben als legale- doch das ist das Problem - NIEMAND hat eine Kontrolle über illegale Waffen, die lt. Kriminalstatistik vor allem für beabsichtigte Verbrechen eingesetzt w(u)erden.

Wir Sportschützen werden regelmäßig von unserer zuständigen Behörde auf unsere Zuverlässigkeit überprüft - und wehe es stimmt etwas nicht!!! Dann ist alles weg, was wir uns mühsam und unter großem Einsatz bürokratischer und finanzieller Mittel erwerben durften.

Nicht nur in meinem Verein befinden sich Mitglieder wie Ärzte, Unternehmer, Arbeitnehmer, Rechtsanwälte, Studenten, Hausfrauen und leider viel zu wenig Jugendliche. An letzterem trägt der Gesetzgeber mit den Altersbeschränkungen zu diesem Sport bei.

... die Zeichen werden knapp....

Wie stehen Sie zu den legalen Waffenbesitzern? Wir wehren uns als Sportschützen gegen eine Generalkriminalisierung!!!

MfG

N. Kleber

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CDU

Sehr geehrter Herr Kleber,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der entsetzliche Amoklauf von Winnenden hat uns in Baden-Württemberg, aber auch die gesamte Nation geschockt. Schreckliche Bilder, aber auch die bewegende Rede von Bundespräsident Horst Köhler sind vielen noch im Gedächtnis.

Die ganze Gesellschaft und insbesondere die Politik muss sich die Frage stellen, wie solche Taten verhindert und die Menschen noch besser vor solchen Taten geschützt werden können. Es ist vollkommen falsch, in der dafür notwendigen Diskussion alle Kinder und Jugendlichen, die Computerspiele spielen, oder pauschal die Sportschützenvereine unter einen Generalverdacht zu stellen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass Deutschland - schon vor dem Amoklauf in Winnenden - im europäischen Vergleich eines der strengsten Waffengesetze hatte. Der Besitz und das Führen von Waffen sind grundsätzlich nicht erlaubt. An die Erlaubnis zum Besitz und Führen von Waffen knüpft das Waffengesetz höchste Anforderungen.

Dennoch hatte die Große Koalition weiteren Handlungsbedarf gesehen - ohne dabei die Anliegen der Sportschützenvereine außer Betracht zu lassen. Am 18. Juni 2009 wurden im Deutschen Bundestag folgende Änderungen des Waffengesetzes beschlossen:

- Erweiterte Prüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses,
- Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen in Schießsportvereinen von 14 auf 18 Jahre,
- Erweiterung der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer,
- Verordnungsermächtigung für das Bundesinnenministerium zur Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition - u. a. auch die biometrische Sicherung von Waffenschränken oder bestimmten Schusswaffen,
- Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters bis Ende 2012
- Mitteilung auch des Zuzugs eines Waffenbesitzers durch die Meldebehörde an die Waffenbehörde,
- Schaffung der Möglichkeit, behördlich eingezogene Waffen zu vernichten,
- Strafbewehrung der vorsätzlich vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen,
- Einführung einer bis Ende 2009 befristeten Amnestieregelung für Besitzer illegaler Waffen.

Ich meine, dass damit die beiden genannten Belange - der Schutz der Menschen und die Anliegen der Sportschützenvereine - in einen ausgewogenen Ausgleich gebracht wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB