Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Recht

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Ingo Wellenreuther
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Frage an Ingo Wellenreuther von Mario S. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zum Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen? Sehen Sie eine Möglichkeit, Internetseiten, die Gewalt zum Thema haben, zu unterbinden?

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CDU

Sehr geehrter Herr Stiefel,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich eines Verbotes von Killerspielen.

Studien zum Zusammenhang zwischen Computerspielen und Gewaltbereitschaft haben gezeigt, dass gewalttätige Spiele aggressives Verhalten begünstigen. Und ebenso erwiesenermaßen trägt die Medienlandschaft zur Gewaltbereitschaft bei. Natürlich wird nicht jeder Fan von Spielen, deren Inhalt ein hohes Gewaltpotenzial aufweist, auch gleich in der Realität zu einem Gewalttäter an seinen Mitmenschen. Aber besonders Kinder und Jugendliche sollten wir vor dem Einfluss gewaltverherrlichender Medien schützen.

Die bisherige Regelung des § 131 Absatz 1 StGB bietet dafür noch keine ausreichende rechtliche Grundlage. Die derzeitige Fassung des § 131 Absatz 1 StGB sieht vor, dass "...derjenige, der Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen oder menschenähnlichen Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1) verbreitet,

2) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt der sonst zugänglich macht,

3) einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich
macht oder

4) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne des Nummer 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird."

Weiterhin sieht Abs. 2 vor, dass ebenso betraft wird, "wer eine Darbietung des in Abs. 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Dieser zweite Absatz bezieht zwar die so genannten Killerspiele mit ein, jedoch haben die Häufung schwerfassbarer normativer Merkmale und unbestimmte Rechtsbegriffe wie "verherrlichen, verharmlosen einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise" eine strafrechtliche Verfolgung der Spielevertreiber bisher kaum möglich gemacht.

Da dieses Gesetz daher nicht als ausreichend empfunden werden kann, um Kinder und Jugendliche vor solchen Medien zu schützen, ist es meiner Ansicht nach wünschenswert, über ein generelles Herstellungs- und Verkaufsverbot von virtuellen Killerspielen nachzudenken, und auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Wellenreuther, MdB