Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Recht

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Ingo Wellenreuther
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Frage von Peer-Olaf K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Peer-Olaf K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Da sie die Änderung des Waffengesetzes mit zu Verantworten haben, möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang zwei Fragen stellen.

in Ihrer Antwort an Herrn Rahdes schreiben Sie unter Anderem:
Hinsichtlich der Durchsetzung des Gesetzes vertraue ich auf unsere Sicherheitsbehörden…..
Wenn Sie eine Gesetzesänderung Mitzeichen, ist ihnen bekannt wie diese praktisch umgesetzt werden soll und wie ist es speziell bei der oben genannten?

Ebenfalls schreiben Sie:
…Nach meiner Erfahrung kann die Androhung eines Bußgeldes durchaus auch auf Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen eine abschreckende Wirkung haben….
Welche Erfahrungen dies bezüglich haben sie genau?
Wie soll ein Bußgeld, für das unerlaubte Führen eines Gegenstandes, Jemanden davon abhalten eine Straftat zu begehen, wenn Dieser doch schon bereit ist einem anderen Menschen womöglich tödliche Verletzung beizubringen?

Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Kremer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kremer,

das Waffengesetz wird umgesetzt wie jedes andere Gesetz auch. Es enthält Straf- und Bußgeldvorschriften. Folgen eines Verstoßes können sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen sein.

Meine persönlichen Erfahrungen hinsichtlich der abschreckenden Wirkung von Sanktionen resultieren aus meiner Arbeit als Staatsanwalt. Näheres dazu können Sie auf meiner persönlichen Homepage erfahren.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass man eine Person, die entschlossen ist, einen anderen tödlich zu verletzen, nicht durch ein Verbot des unerlaubten Tragens entsprechender Messer davon abhalten kann. Ziel des Führungsverbotes von Einhandmessern ist es jedoch, gerade Gefährdungssituationen zu verhindern in denen der Einzelne spontan und womöglich im Affekt zu seinem Messer greift. Es geht hierbei nicht um den von Anfang an entschlossenen Täter, sondern um Personen, die sich durch das griffbereite Messer leichtfertig zu einer Tat hinreißen lassen. Meines Erachtens wird das Führungsverbot von Einhandmessern zu einer Verringerung dieser abstrakten Gefährdungslage führen.

Zudem bin ich fest davon überzeugt, dass durch das Führungsverbot die Reduzierung von Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in der U-Bahn erreicht werden kann. Lesen Sie dazu bitte auch meine vorangegangenen Antworten zu diesem Thema.

Sehr geehrter Herr Kremer, ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB