Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Recht

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Ingo Wellenreuther
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Frage von Mark P. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

in Ihrer Antwort an Herrn Ingold schreiben Sie, dass Sie die Ausführungen von Herrn Tölle glaubwürdiger finden, als die nachweislichen Gegenargumente, die in den angesprochenen Internetforen und durch die Fachzeitschrift Visier veröffentlicht wurden. Sie haben deshalb einem Verbot der gefährlichen „Kampfmesser“ zugestimmt. Sind Ihnen die Entstehungsgeschichte der Einhandmesser und die Anforderungen an Kampfmesser überhaupt bekannt?

Warum stufen Sie diese Klappmesser, die von vielen Rettungsdiensten und zivilen Ersthelfern als nützliche Werkzeuge für Erste-Hilfe-Leistungen genutzt werden, als gefährlicher ein, als z. B. Springmesser, die man genauso schnell und einfach öffnen kann, und die – bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm – weiterhin erlaubt bleiben? Ist es nicht vielmehr so, dass die Einhandmesser - genau wie die 2003 verbotenen Butterfly-Messer - nur verboten werden, weil sie bei Jugendlichen beliebter sind und nicht weil von den Messern an sich eine höhere Gefahr ausgeht?

An Herrn Kappler antworten Sie, dass die „Verwendung von Messern bei Straftaten bundesweit erheblich zugenommen hat“. Wenn dies trotz des 2003 beschlossenen Verbots diverser „gefährlicher“ Messer geschehen ist, mit welcher Logik kommen Sie dann jetzt zu der Schlussfolgerung, dass ein Trageverbot für Einhandmesser die Messer-Kriminalität eindämmen könnte??? Laut Herrn Tölle sind die Jugendlichen nach dem Verbot der Butterfly-Messer lediglich auf andere Messer „umgestiegen“. Sollen jetzt nach und nach alle spitzen Gegenstände auch für gesetzestreue Bürger verboten werden, nur weil die Politik das eigentliche Problem, nämlich die Jugendkriminalität, nicht in den Griff bekommt?

Wäre nicht – wenn überhaupt – eine Altersbeschränkung für diese Messer sinnvoller und eindeutiger gewesen, als ein generelles Trageverbot mit der schwammigen Ausnahme des „allgemein anerkannten Zwecks“, den jeder Polizist anders interpretieren kann?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Sehr geehrter Herr Padberg,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Waffengesetz.

Hinsichtlich Ihrer Frage zum Thema Klappmesser möchte ich Sie gerne auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Eisenecker verweisen.

Zum Thema Altersbeschränkung habe ich bereits in der Antwort auf die Frage von Herrn Schmitz Stellung genommen. Ich lehne eine Altersbeschränkung aus folgenden Gründen ab: Wenn auch die Gewaltkriminalität schwerpunktmäßig bei Jugendlichen auftritt, so sind sie nicht ausschließlich die Täter der entsprechenden Delikte. Eine Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Jugendliche erscheint mir daher nicht sinnvoll zu sein.

Auch wenn nach dem Verbot der Butterfly-Messer möglicherweise viele Jugendliche auf andere Messer umgestiegen sind, so ist dies kein überzeugendes Argument gegen eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes. Meines Erachtens können wir die bestehenden Zustände nicht hinnehmen, bloß weil die Gefahr besteht, dass der Reiz sich vielleicht noch steigern könnte, wenn man ein Verbot ausspricht oder weil die Gefahr besteht, dass die Jugendlichen auf andere Messer oder Gegenstände umsteigen.

Sehr geehrter Herr Padberg, es ist klar, dass ein strenges Waffengesetz kein Patentrezept zur Verhinderung von Gewalttaten ist. Meines Erachtens ist es jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther,MdB