Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ingo Wellenreuther
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Frage von karlheinz b. •

Frage an Ingo Wellenreuther von karlheinz b. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Als Heimatforscher (Jg. 1935) bin ich entsetzt über das Verbot der "Heimatfreuen deutschen Jugend" durch Schäuble.
Welche Verstöße werden der Gruppe zur Last gelegt ?
Was ist ihr Verbrechen ?
Was sind das für Argumente von Schäuble "wir werden alles tun, um unsere Kinder und Jugendlichen vor diesen Rattenfängern zu schützen" ?
Bedarf es nicht einer richterlichen Überprüfung, bevor ein Verein verboten werden kann ?

Der "Verfassungsschutz" hat keine richterliche Befugnis.

Deshalb frage ich Sie:
1) Warum ein Verbot ohne richterliche Prüfung
2) Warum benötigt das Verbot der NPD ein Gerichtsverfahren ?
3) Worin liegt der Unterschied ?
Von der Politik wird behauptet, es seien alle Menschen vor dem Gesetz gleich.

Mit freundlichem Gruß
Karlheinz Baumgartl
Oberhaus
84367 Zeilarn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baumgartl,

aufgrund der Vielzahl von Mails und Anfragen, die mich Tag für Tag erreichen, beantworte ich eigentlich nur solche von Bürgern meines Wahlkreises Karlsruhe-Stadt. Aufgrund der Tatsache, dass Sie sich "entsetzt" über das Verbot zeigen, erscheint es mir aber dringend notwendig, einige Hintergründe deutlich zu machen.

Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung und können daher nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden (Art. 21 GG). Die herausragende Stellung politischer Parteien gründet sich in ihrer unverzichtbaren Funktion, einen Staatswillen aus den Partikularinteressen des Staatsvolkes zu bilden. Das Verbot von Vereinen beruht hingegen auf § 3 des Vereinsgesetzes. Zuständig für das Verbot ist danach der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Das Vereinsverbot ist ein Verwaltungsakt, der von dem Verein beim Bundesverwaltungsgericht binnen eines Monats angefochten werden kann.

Die HDJ formuliert in ihrer Satzung ein Bekenntnis zur aktiven Jugendarbeit und zum Grundgesetz der Bundesrepublik - das aber ist Fassade. Eigentliche Zielsetzung des Vereins ist die Heranbildung einer neonazistischen "Elite". Nach den Feststellungen des Bundesinnenministeriums verbreitete die HDJ rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut. Im Rahmen scheinbar unpolitischer Freizeitveranstaltungen wurde Kindern und Jugendlichen das am Nationalsozialismus orientierte Weltbild vermittelt. In speziellen Schulungen wurden bereits Kinder im Grundschulalter gezielt in "Rassenkunde" unterrichtet. Sie wurden dazu angehalten, für die "Blutreinheit" und das "Fortbestehen des deutschen Volkes" einzutreten. "Ausländer" und "Juden" wurden als Bedrohung für "das deutsche Volk" dargestellt.

Diese widerlichen Treiben der HDJ ist nicht zu tolerieren, gerade weil es auf Kinder und Jugendlichen abzielte. Daher habe ich die Initiative des Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, die HDJ zu verbieten, außerordentlich begrüßt. Der entschlossene Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe ist eine bedeutende Aufgabe des Staates, aber auch eine Aufgabe unserer gesamten freiheitlichen Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB