Frage an Ingrid Nestle bezüglich Recht

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Ingrid Nestle
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Frage von Jens P. •

Frage an Ingrid Nestle von Jens P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Abgeordnete Börnsen,

mich würde interessieren, warum der deutsche Bundestag noch nicht das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC), vom 31. Oktober 2003, Inkrafttreten: 14. Dezember 2005 (von Deutschland unterschrieben am 9.Dezember 2003), nähere Informationen hier: de.wikipedia.org ratifiziert hat.

Weiter wünsche ich Informationen, warum der Petitionsauschuss eine dem entsprechende Petition (nähere Informationen hier: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_108e als nicht öffentlich eingestuft wurde und für eine Umwandlug in eine öffentliche Petition demnach 50.000 Unterschriften erforderlich sind.

Herr Börnsen wird ebenfalls angeschrieben.

Mit freundlichem Gruß

Jens Prange
Mitglied der Piratenpartei

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Sehr geehrter Herr Prange,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch ich bin für die Ratifizierung des Übereinkommens. Unsere repräsentative Demokratie kann ohne ein gewisses Grundvertrauen nicht funktionieren. Korruption zerstört Vertrauen, verschärft Ungerechtigkeiten und schadet der Gemeinschaft. Die grüne Bundestagsfraktion hat deshalb bereits in der vergangenen Wahlperiode den Gesetzentwurf "Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten" (Drucksache 16/6726) in den Bundestag eingebracht hat, um – wie in dem Abkommen der Vereinten Nationen auch gefordert – die Bestechung von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Den Gesetzentwurf können Sie unter folgender Adresse nachlesen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606726.pdf

Leider wurde dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Die Bundestagsdebatte zu unserem Antrag könne Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16179.pdf#page=165 auf Seite 19119 Dort können Sie auch die Gründe der anderen Fraktionen nachlesen, unseren Antrag abzulehnen.

Wir werden uns aber auch in Zukunft für die Ratifizierung einsetzen!

Auf der Internetseite von Transparency International können Sie darüber hinaus in detaillierter Form unseren Standpunkt zum Thema Bestechlichkeit von Abgeordneten in den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2009 nachlesen.
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Wahlpr_fsteine/Bund_2009/Buendnis90_Die_Gruenen_WPS_Bund_2009.pdf

Der Grund für die Nichtveröffentlichung der von Ihnen angesprochenen Petition ist meiner Information nach der folgende: eine andere, sachgleiche Petition befindet sich bereits in der parlamentarischen Prüfung. Diese Entscheidung stützt sich auf die Aussage von Absatz 4 b der Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen.

Wenn Sie mehr über die Richtlinien für die Behandlung öffentlicher Petitionen wissen wollen, finden Sie Infos unter der folgenden Internetadresse:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/rili.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Nestle

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