Entlastungsberechnung Nachtspeicherheizung greift nicht?

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Ingrid Nestle
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Frage von Claus B. •

Entlastungsberechnung Nachtspeicherheizung greift nicht?

Sehr geehrte Frau Nestle,

In Anlehnung an die Frage von Christina J., folgende Frage.
Einige Stromanbieter (z.B. meiner) haben den Preis für Hausstrom und Heizstrom ganz einfach gleich auf 59 Cent angehoben. Der Heizstrom von 21 Cent auf 59Cent.Bei ihrer Zeitlichen 6/24 NT und 18/24 HT Entlastungsberechnung ist ein Denkfehler. Ich, sowie die meisten der fast 1mill.Nachtspeicherbetrieber, lade meinen gesamten Heizstrombedarf nur in der Nacht auf. Somit fällt tagsüber fast kein Stromanteil an.
Ganz leicht zu ermitteln über getrennte Zähler. Also ist doch die Berechnung etwas für z.B Bäcker o.ä. Bei den Heizkunden greift sie jedoch nicht,weil trotz Berechnung immer noch 40Cent bleiben. Durchschnittlich liegt der Verbrauch unserer Haushalte bei 7000 kWh. In 2022 habe ich dafür ca 1500 € bezahlt. Jetzt sind es bei 40Cent nahezu 3400€. Bei einer solchen Steigerung geht es nicht mehr nur um Härtefälle sondern um Grundlegendes. Helfen Sie bitte uns allen Nachtspeicherbenutzer.

MfG. Klaus B.

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Hallo Herr B.,

einen eigenen niedrigeren Tarif für Stromheizungen haben wir diskutiert und dessen Vorteile hätten wir auch gerne realisiert. Es ließ sich jedoch kein Weg mit akzeptablem bürokratischem Aufwand finden, diesen umzusetzen. Wir sehen die finanzielle Belastung, die das für einige Menschen bedeutet - gerade für die Haushalte wie Ihren, die direkt mit Strom heizen, etwa über Nachtspeicheröfen. Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.

Tatsächlich ist die Energiepreisbremse auch bei anderen Energieträgern so konstruiert, dass sie nicht sämtliche durch den Krieg verursachte Preissteigerungen kompensiert. Auch Gaskunden müssen in etwa eine Verdopplung der Kosten selbst tragen. Der Energiekrieg Putins gegen uns und seine Einstellung jeglicher Gaslieferungen haben uns als Gesellschaft vor sehr große Herausforderungen gestellt. Wir können diese als Gesetzgeber nicht wegradieren, sondern nur alles dafür tun, krasse Überforderungen möglichst auszuschließen.

Inzwischen sind die Preise an der Strombörse wieder deutlich gefallen. Die meisten Endkundenlieferanten kaufen nur nicht so kurzfristig ein, dass diese Erleichterung schon direkt in den Tarifen sichtbar wäre. Dennoch sind 59 Cent sehr teuer und es könnte lohnend sein, nach günstigeren seriösen Angeboten zu schauen, die eventuell auch passende zeitvariable Tarife anbieten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingrid Nestle

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