Hallo Frau Nestlé, Ich habe ein Holzhaus auf einem Campingplatz . Ich würde gerne wissen ob die Strompreisbremse hier auch gilt. Ich bezahle 0,55 Cent für 1 kWh. Mit freundlichen Grüßen B.B.

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Frage von Bettina B. •

Hallo Frau Nestlé, Ich habe ein Holzhaus auf einem Campingplatz . Ich würde gerne wissen ob die Strompreisbremse hier auch gilt. Ich bezahle 0,55 Cent für 1 kWh. Mit freundlichen Grüßen B.B.

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Sehr geehrter Frau B.,

tatsächlich habe ich schon für andere Fragende nachgehakt, wie die Regeln der Strompreisbremse für Dauercamper auszulegen sind und ob dort - ohne zu viel Bürokratie auszulösen - Verbesserungen machbar sind. Hier gibt es aber noch keine Neuerungen. Mein derzeitiges Verständnis des Gesetzes ist, dass der Campingplatzbesitzer dann die Entlastung der Strompreisbremse an Sie weitergeben muss, wenn es eine genaue Abrechnung gibt und keine pauschale Vergütung. Diese Regelung erscheint mir sinnvoll. Insofern würde ich erwarten, dass die Zuschüsse der Strompreisbremse an Sie ausgezahlt werden, wenn Sie eine genaue Abrechnung erhalten sollten. Haben Sie Ihren Campingplatzbetreiber schon gefragt, ob er diese Rechtsauffassung teilt und das Geld auszahlen wird? Sie können Ihn verweisen auf § 12a StromPBG. Wenn der Betreiber eine andere Rechtsauffassung vertritt, wäre ich über einen kurzen Hinweis seiner Argumentation dankbar, gerne direkt an meine allgemeine Mail-Adresse. 

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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