Sehr geehrte Frau Nestlé,Frage:Wann werden die Witwenrenten abgeschafft ?

Portrait von Ingrid Nestle
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen
100 %
90 / 90 Fragen beantwortet
Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Nestlé,Frage:Wann werden die Witwenrenten abgeschafft ?

Zu einem warum bezahlen Rentenkassen auf verstorbene noch Renten aus?Wenn der Tod eines Menschen ein tritt hört nach meiner Meinung,die Rentenauszahlungen auf.Alle die eine Witwenrente bekommen ,stehen sich bedeutet ,besser da ,(finanziell),als wie Rentner/innen die nur mit einem geringfühgigen Einkommen aus kommen müssen.(wann wird somit die Witwenrenten abgeschafft).Und zu einem gibt es Rentner/innen mit einer sehr guten Witwenrente ,die bei monatlich 1000,-euro liegt und ihre Rente von 1200,-euro monatlich ,auf insgesamt auf monatliche 2200,-euro kommen.Und gut davon leben können .Diese Rentner/innen mit dieser Witwenrente ,gönnen anderen Menschen mit einem geringfühgigen Einkommen,nichts.Deswegen die Abschaffung von Witwenrenten um die Rentenkassen zu entlasten .Und diese Witwenrentengelder in kranken u.pflegekassen zu Infestieren um Bürger/innen vor steigende kranken U. Pflegekosten ,(Beitragserhöhungen),zu entlasten.Und Kosten zu senken,bei kranken/Pflegeversicherungen.

Portrait von Ingrid Nestle
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

der Verlust des Partners bzw. der Partnerin ist für die Hinterbliebenen ein schmerzhafter Einschnitt, der sich oft auch in finanzieller Hinsicht auf das Leben der Betroffenen auswirkt. In dieser Situation hilft die Hinterbliebenenrente. Um sich nicht allein darauf zu stützen, können Witwen und Witwer etwas zu ihrer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ob und wieviel das vom Einkommen ist, hängt vom Nettobetrag ab. Ermittelt wird der aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge.

Unterschieden wird zwischen:

1.           Große Witwenrente

- Alter der Witwe oder des Witwers mindestens 45 Jahre und 10 Monate [Stand 2021]. (Das Alter wird bis 2029 stetig angehoben auf 47 Jahre.)

- Mindestens ein minderjähriges leibliches, adoptiertes oder Pflegekind im Haushalt

- Ein volljähriges behindertes Kind

- Vorliegen einer Erwerbsminderung

Die große Witwenrente zahlt die Rentenversicherung bis zum Lebensende, sofern der Anspruch nicht vorher erlischt, beispielsweise durch eine erneute Heirat.

2.           Kleine Witwenrente

Treffen die Bedingungen für die große Witwenrente nicht zu, sind jedoch die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Hinterbliebene die kleine Witwenrente; allerdings nur für zwei Jahre. War das Ausschlusskriterium für die große Witwenrente das zu geringe Alter, besteht ab dem Überschreiten der Altersgrenze automatisch ein Anspruch auf die große Witwenrente.

Entscheidend für die  Höhe der Witwen- und Witwerrente ist jedoch nicht nur der Rentenanspruch des Verstorbenen, sondern auch das Einkommen der Witwe oder des Witwers. Dazu zählen nicht nur alle Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, sondern auch gesetzliche Renten, Betriebsrenten oder Erwerbsminderungsrenten sowie sämtliches Vermögen. Übersteigt das Gesamteinkommen die Freibeträge, verringert sich der Betrag der Witwenrente entsprechend. Bei entsprechend hohem Einkommen kann es auch passieren, dass die Rentenversicherung gar nichts zahlt.

Die Witwenrente ist keine Rente im Sinne der Rentenversicherung, sondern eine Sozialleistung, die eine sog. Unterhaltsersatzfunktion hat. Sie dient dem Ersatz für den Unterhalt, den der Verstorbene bis zu seinem Tode geleistet hat. Sozialleistungen sind bestimmte Leistungen des Staates, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen sollen, dies erfüllt die Witwenrente.

Erwirtschaftet die zuvor unterstützte Person selbst hinreichend Einkommen, entfällt (teils) der Zweck der Witwenrente.  Andererseits ist sie eine wichtige Einkommensquelle, gerade für Frauen.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Ingrid Nestle
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen