Strompreisbremse Nachtspeicherheizung ?

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Ingrid Nestle
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Frage von Adolf S. •

Strompreisbremse Nachtspeicherheizung ?

Guten Tag Frau Nestle,
Es gibt 1,4 Millionen Nachtspeicherkunden die normal verbilligten Strom bekommen, da die Stromversorger bie Niedrigtarifzeit die Heizung je nach ihrem Bedarf Ein- oder Ausschalten.
Wie sieht es da mit der Strompreisbremse aus, mit 40 Cent ist es keine Entlastung ?
Mein Sromversorger Lichtblick gab die Auskunft :" Die Strompreisbremse gilt auch für deine Nachtspeicherheizung."
Bitte um Antwort
Mit freundlichem Gruß
Adolf S.

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Sehr geehrter Herr S., 

Im Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse wurden kein gesonderter, niedrigerer Preisdeckel für Heizstrom beschlossen. Damit gilt in der Tat der maximale Preis von 40ct/kWh für das Grundkontingent von 80% des Vorjahresverbrauches. 

Vergessen wurde die Tatsache nicht, dass viele Kunden mit Strom heizen: Wir haben explizit darüber gesprochen und beispielsweise Regeln festgelegt, die eine Benachteiligung von Nachtspeicheröfen mit zeitvariablen Tarifen verhindern, indem der teurere Tagtarif bei der Entlastung stärker berücksichtigt wird. Auch einer Benachteiligung von neuen Wärmepumpen gegenüber alten sind wir zuvorgekommen: Das vergünstigte Kontingent berücksichtigt den in Zukunft erhöhten Strombedarf, wenn der Netzbetreiber die Jahresverbrauchsprognose anpasst.

Auch einen eigenen niedrigeren Tarif für Stromheizungen haben wir diskutiert. Es ließ sich jedoch kein Weg mit akzeptablem bürokratischem Aufwand finden, diesen umzusetzen. Wir sehen die finanzielle Belastung, die das für einige Menschen bedeutet - gerade für die Haushalte, die direkt mit Strom heizen, etwa über Nachtspeicheröfen. All jenen, die mit ihren Heizkosten überfordert sind, soll daher der Zugang zu einem Härtefallfonds offen stehen.

Die Strompreisbremsen wurden, ebenso wie die anderen Entlastungspakete, unter hohem zeitlichem Druck ausgearbeitet, und enthalten eine Reihe an schmerzhaften Kompromissen. Langfristig setzen wir als Grüne uns für ein Instrument ein, dass zielgenau und vernünftig entlasten kann: Direktzahlungen an Haushalte, wie sie auch von der Gaskommission in ihrem Abschlussbericht nachdrücklich empfohlen wurden. Noch steht die dafür nötige Infrastruktur zur Auszahlung nicht – aber wir werden in der Koalition weiter darauf drängen, dass das Finanzministerium hier abliefert.

Das sind weniger befriedigende Antworten, als ich gerne geben würde. Ich hoffe, Sie sind dennoch für Sie hilfreich.

Mit freundlichem Gruß, 

Ingrid Nestle

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