warum gilt die Strompreisbremse von 28 Cent für Speicherstrom erst ab 01.08.23

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Frage von Annelie W. •

warum gilt die Strompreisbremse von 28 Cent für Speicherstrom erst ab 01.08.23

sehr geehrte Frau Nestle,
von meinem Stromanbieter, den ich auf Grund der horrenden Preiserhöhung für Nachtspeicherstrom um 151% nun gekündigt habe, erhielt ich folgende Abrechnung:
Sept. bis Dez.2022 1039,00 € netto
Jan. bis Apr. 2023 3649,49 € netto!
Nach Abzahlung der Vorauszahlung von mtl. 400 € musste ich 2978,60 € nachzahlen.
Bei anderen Energieträgern für Heizung gelten schon seit 01.03.23 und auch unter gewissen Bedingungen rückwirkend ab 01.01.23 die Preisbremsen. Bei Speicherstrom soll die Regelung erst ab 01. 08 23 gelten. Wir fühlen uns nun schon wieder betrogen. Erst wird die Strompreisbremse für Speicherstrom bewusst oder unbewusst vergessen und dann tritt sie erst wesentlich später in Kraft.
Das ist ungerecht! Halten Sie das für richtig? Kann man noch auf eine Nachbesserung hoffen?

MfG
A.W.

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Sehr geehrte Frau W.,

nach längeren Verhandlungen gab es im Juni endlich eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in der Strompreisbremse. Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen. SPD und wir haben uns für die Entlastung derjenigen stark gemacht, die mit Strom heizen. Die FDP lehnt dies ab. Deshalb konnten wir die Unterstützung nur für einen Teil der Kunden erreichen und auch erst ab dem genannten Zeitpunkt. Wir hätten diesen günstigeren Tarif gerne auch für Kunden mit einem eigenen Zähler für eine Stromheizung ermöglicht. Das war in den Verhandlungen innerhalb der Koalition leider nicht durchsetzbar. 

Daher gilt die Regelung nun nur für Kunden mit einem HT/NT-Tarif. Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden also auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht. Diese Entlastungen gelten ab dem 1. August 2023. Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2023, wobei der Versorger die Wahl hat, die zusätzliche Entlastung entweder monatlich oder im Wege einer einmaligen Entlastung zu gewähren.

Dabei war unser Ziel möglichst viele derjenigen Menschen zu erreichen, die unter besonders harten finanziellen Schwierigkeiten zu leiden haben. Mir ist bewusst, dass ein solcher Kompromiss nicht für alle Fälle eine zufriedenstellende Antwort liefern kann.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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