Wieso wird bei Frauen die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet? Soll damit die Altersarmut unterstützt werden?

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Frage von Margarete S. •

Wieso wird bei Frauen die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet? Soll damit die Altersarmut unterstützt werden?

Frauen werden damit dafür bestraft, dass sie gearbeitet haben und das ist nicht gerechtfertigt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

herzlichen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Der Verlust des Partners bzw. der Partnerin ist für die Hinterbliebenen ein schmerzhafter Einschnitt, der sich oft auch in finanzieller Hinsicht auf das Leben der Betroffenen auswirkt. In dieser Situation hilft die Hinterbliebenenrente. Um sich nicht allein darauf zu stützen, können Witwen und Witwer etwas zu ihrer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ob und wieviel das vom Einkommen ist, hängt vom Nettobetrag ab. Ermittelt wird der aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge.

Die Hinterbliebenenrente bleibt aber auch bis zu einem festgelegten Freibetrag unberührt. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 992,64 Euro. Übersteigen die Nettoeinkünfte diesen Betrag für die Einkommensanrechnung, werden die übersteigenden Einnahmen bis zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Eine Ausnahme gilt zudem für die Zeit des sogenannten Sterbevierteljahrs. So heißen die drei Monate, die auf den Monat folgen, in dem Ihr Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen – und damit auch Ihre eigene Rente – nicht angerechnet. Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente also in voller Höhe.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So steigt er automatisch mit, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für alle Hinterbliebenenrentner das 26,4-Fache des Rentenwertes. Der Erhöhungsbetrag pro Kind beträgt immer das 5,6-Fache des Rentenwerts.

Ich denke dies ist ein tragbarer Kompromiss: Dass Einkünfte bis zu einem Freibetrag gar nicht und darüber hinaus auch nur teilweise angerechnet werden. So lohnt sich die eigene Arbeit auch für Witwen und Witwer. Gleichzeitig können die knappen Gelder etwas zielgerichteter ausgegeben werden, um Altersarmut möglichst effektiv zu bekämpfen.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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