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Antwort von Ismail Ertug
SPD
• 12.05.2014

(...) Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchte es eine solche Regelung. Denn leider ist bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. (...)

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