Antwort ausstehend von Ismail Ertug SPD
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Antwort 25.08.2021 von Ismail Ertug SPD
Bei der nun angenommenen Verordnung handelt es sich um eine nur vorübergehend, für drei Jahre, gültige Regelung. Diese ist ein Kompromiss zwischen der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet einerseits und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.
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Antwort 27.05.2021 von Ismail Ertug SPD
(...) Welche Bedeutung dem Selbstbestimmungsrecht in der Taiwan-Frage zugesprochen werden kann, ist völkerrechtlich ein sehr heikles Thema (...)