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Was gedenken Sie zu tun, um eine zeitnahe Versorgung zur Psychotherapie zu gewährleisten? Bitte berufen Sie sich dabei nicht, auf die vom GKV aufgerufenen Daten, die aus dem Kontext gerissen sind.

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Frage von Alexandra S. •

Was gedenken Sie zu tun, um eine zeitnahe Versorgung zur Psychotherapie zu gewährleisten? Bitte berufen Sie sich dabei nicht, auf die vom GKV aufgerufenen Daten, die aus dem Kontext gerissen sind.

Durch Honorarkürzungen für Psychotherapeuten und Budgetierung der Therapie wird eine Versorgung für Betroffene maximal erschwert und unzumutbar. Hier wird mit Leid der Menschen gespielt, obwohl eine Flächendeckende und ausreichende Versorgung durchaus möglich sind. Aber das Leid wird nicht gesehen und so gibt es auch keine Lobby. Hier zu sparen, heißt im Umkehrschluss, uns ist es egal und Menschen mit psychischen Problemen nichts wert.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur aktuellen Versorgungssituation in der Psychotherapie.

Seien Sie versichert, dass ich dieses Thema sehr ernst nehme und Ihre Sorgen und Ihre Verunsicherung nachvollziehen kann. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Die aktuellen Entwicklungen sind kein gutes Signal für die Betroffenen und die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland.

Die Festlegung von Leistungen und Vergütungen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Selbstverwaltung durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss. Jährlich soll überprüft werden, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss. Im vorliegenden Fall kam es nach fehlender Einigung zu einem Schlichtungsspruch im März 2026, der eine Absenkung der Honorare vorsieht. 

Eine gerichtliche Überprüfung wurde durch die KBV im März 2026 in die Wege geleitet - die Klage liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übt in dem Prozess der Selbstverwaltung lediglich eine Rechtsaufsicht mit Kontrollfunktion aus. Nach ausführlicher Prüfung wurde festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung gibt.

Unabhängig davon nehmen wir mögliche Auswirkungen auf die Versorgung sehr ernst. Gerade angesichts langer Wartezeiten auf Therapieplätze ist eine stabile Versorgung zentral. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. 

Dieses Ziel bleibt für uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin maßgeblich. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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