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Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. - werden Sie sich dafür einsetzen, die vom Koalitionsausschuss beschlossene Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zu kippen?

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Jan Dieren
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Frage von Martin K. •

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. - werden Sie sich dafür einsetzen, die vom Koalitionsausschuss beschlossene Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zu kippen?

Sehr geehrter Herr Dieren,

werden Sie sich dafür einsetzen, die vom Koalitionsausschuss beschlossene Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zu kippen?

In Ihrem Papier aus dem letzten Koalitionsausschuss ist die Rede von einer Reform des Gesetzes, mit einschneindenden Änderungen. Die meisten Anfragen werden von juristischen Personen und Journalisten gestellt und genau diese haben Affären wie die berüchtigten Maskendeals von Jens Spahn aufgedeckt. Das soll nicht mehr möglich sein. Die Kostendeckelung soll entfallen, was der Transparenz neue Hürden in den Weg stellt, wenn man aus Kostengründen keine Anfrage stellt. Außerdem ist der Transparenz nicht geholfen, wenn die wesentlichen Akteure geschwärzt werden können. Bitte setzen sie sich für den Erhalt des aktuellen Gesetzes ein!

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Antwort von SPD

Zahlreiche Missstände, Fälle von Steuerverschwendung, problematische Lobbyeinflüsse und andere Fehlentwicklungen konnten erst durch Auskunftsanfragen öffentlich gemacht werden und wären ohne das IFG nicht möglich gewesen.

Für mich ist deshalb klar: Eine Reform des IFGs müsste Transparenz stärken und nicht bestehende Informationsrechte einschränken. Ziel sollte es sein, Verfahren einfacher und digitaler zu gestalten und den Zugang zu Informationen zu verbessern, statt neue Hürden aufzubauen. Was als Bürokratieabbau bezeichnet wird, darf nicht dazu führen, unbequeme Recherchen und Enthüllungen etwa zu Steuerverschwendung, Korruption oder unlauterer Machtkonzentration zu erschweren. Das wäre kein Bürokratieabbau im Interesse der Menschen, sondern eine Abschottung gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen und Journalist:innen.

Kritisch sehe ich insbesondere Überlegungen, den Informationszugang künftig an ein „berechtigtes Interesse“ zu knüpfen, den Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen zu beschränken und Gebühren stärker am Kostendeckungsprinzip auszurichten. Solche Änderungen würden den Zugang zu Informationen für Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen massiv erschweren und könnten in der Folge investigativen Recherchen sowie demokratischer Kontrolle entgegenstehen. Demokratische Kontrolle muss für alle möglich bleiben. Würden diese Einschränkungen umgesetzt, würde dies den Charakter des Informationsfreiheitsgesetzes grundlegend verändern – zum Schlechteren.

Berechtigte Sicherheitsinteressen müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Der Schutz sensibler Informationen, etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen, ist wichtig und muss mit dem Anspruch auf Transparenz abgewogen werden. Aus meiner Sicht enthält das geltende IFG hierfür jedoch bereits heute angemessene Regelungen. Eine Reform sollte daher einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und Sicherheitsinteressen schaffen und nicht pauschal Transparenz zurückdrängen.

Bislang liegt uns Abgeordneten noch kein Gesetzentwurf vor. Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und die Bedenken, die mich hierzu erreichen, in die Beratungen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion einbringen.

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