Wie setzen Sie sich für die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ein?
Sehr geehrter Herr Köstering, ich bin Psychotherapeutin, meine Verantwortung umfasst Versorgung für behandlungsbedürftig psychisch erkrankte, oft suizidale, sich selbst verletzende und nach dem Aufenthalt in geschlossenen Psychiatrien ambulant zu therapierende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.Zum 01.04.2026 soll die Vergütung psychotherapeutischer Leistung um 4,5% gesenkt werden.Ich bitte Sie im Wahljahr 2026 um Klärung und Unterstützung in den berufspolitisch wichtigen Punkten:
*angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich angemessen regeln!
*gesetzliche Klarstellung einer fairen und rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter!
*Kosteneinsparungen zu Lasten der notwendigen psychotherapeutischen Versorgung und damit zu Lasten der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen beschränken!
*Neuformulierung des §87 SGB V zur angemessenen Vergütung psycotherapeutischer Leistungen!
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns erreichen zu dieser Thematik derzeit viele Mails und ich teile die darin vorgebrachte Kritik uneingeschränkt. Als Sprecher der Fraktion für den Bereich Katastrophenschutz, sowie als ehrenamtlicher Katastrophenschützer, ist mir die psychosoziale Notfallversorgung ein wichtiges Anliegen im Bereich der psychischen Gesundheit. Daran darf nicht gespart werden. Die Zunahme psychische Erkrankungen im Informationszeitalter könnte man - grob vereinfacht - mit der Staublunge der Kohlearbeiter im Zeitalter der Industrialisierung vergleichen. Dem müssen wir Rechnung tragen.
Meine Kollegin Evelyn Schötz hat als Sprecherin für Pflege und psychische Gesundheit bereits klare Worte gefunden, denen ich mich nur anschließen kann:
"Der Bedarf an Psychotherapie ist in den letzten Jahren in Deutschland gestiegen – verständlich vor dem Hintergrund von diversen Krisen, Kriegen aber auch immer stärkerer Belastungen in der Arbeitswelt oder im Bildungsweg. Die gesetzlichen Krankenkassen sparen nun auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen. Laut OECD hat sich der Anteil an Menschen in Deutschland mit unbehandelten psychischen Problemen seit 2021 von vier auf zehn Prozent mehr als verdoppelt.
Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5% ab April 2026 bedeutet eine kritische Verschlechterung der Versorgung der Patient:innen. Dadurch werden Anreize für Psychotherapeut:innen geschaffen, in Zukunft ihre freien Termine noch stärker an Privatversicherte oder Selbstzahler:innen zu geben. Diese Schritte hin zu mehr Zwei-Klassen-Medizin sind schlecht für alle, die es sich nicht leisten können, Therapiestunden einfach aus eigener Tasche zu bezahlen. Bereits jetzt warten Menschen in Zeiten, in denen es ihnen psychisch schlecht geht, monatelang auf einen ambulanten Therapieplatz – sofern sie überhaupt einen finden.
Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.
Die Linke fordert eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Kassensitzen und eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sowie die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut:innen. All das mit dem Ziel, das diejenigen die Termine bekommen, die sie am dringendsten brauchen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus."
Mit freundlichen Grüßen
Jan Köstering
