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Können Sie reinen Gewissens dem Reformpaket zustimmen?

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Jan Metzler
CDU
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Frage von Manuela M. •

Können Sie reinen Gewissens dem Reformpaket zustimmen?

Sehr geehrter Herr Metzler, können Sie wirklich diesem Paket zustimmen, in dem viele Positionen zusammengeschnürt sind, die im einzelnen schon schlimm sind. Ich frage mich, ob das alles überdacht ist:

Krankmeldung ab dem 1 Tag bei Ärztemangel und überfüllten Praxen.

Mehr befristete Arbeitsverträge, so ist keine Zukunft aufzubauen da keine Kredite für Wohnungs- oder Autokauf möglich sind.

Rente gekoppelt an Lebenserwartung. Die Kapazitäten eines Mensch sind begrenzt. Man will uns den Führerschein nehmen, da man angeblich nicht mehr fähig ist Auto zu fahren, aber arbeiten geht noch.?

Informationssicherheitsgesetz. Datenschutz plötzlich nicht mehr relevant.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau M.

sehr gerne greife Ihre Bedenken auf, um Ihnen die Hintergründe und unsere politischen Überlegungen dazu etwas ausführlicher darzulegen. Es ist mir wichtig, dass nachvollziehbar wird, warum wir bestimmte Vorschläge zumindest ergebnisoffen diskutieren müssen.

Vorab möchte ich jedoch betonen: Derzeit liegt dem Deutschen Bundestag noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Eine abschließende Bewertung ist deshalb noch nicht möglich. Sobald ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt, werden wir diesen sorgfältig beraten und prüfen. Entscheidend werden dabei die konkrete Ausgestaltung und die jeweiligen Auswirkungen sein.

Ich verstehe Ihre Sorge hinsichtlich der vollen Wartezimmer und des bestehenden Ärztemangels voll und ganz. Wenn man mit Fieber im Bett liegt, ist der Weg in die Praxis eine erhebliche Belastung. Bei dem Beschluss des Koalitionsausschusses geht es jedoch nicht darum, kranken Menschen zusätzliche Hürden aufzuerlegen oder den Zugang zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschweren. Vielmehr ist es so: Schon heute hat jeder Arbeitgeber das Recht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu verlangen, und in sehr vielen Betrieben ist das längst gängige Praxis. 

Künftig soll dies die grundsätzliche Regel werden. Das schafft Klarheit und eine transparente, missbrauchsunanfällige Grundlage. Um unsere Arztpraxen und Sie als Patienten vor genau dem von Ihnen befürchteten Ansturm zu bewahren, wurden flankierende Maßnahmen, wie Videosprechstunden bei bekannten und leichten Beschwerden, dauerhaft verankert. Auch ist es weiterhin möglich, sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen zu lassen, falls am ersten Tag kein Arzt erreichbar war. 

Durch die elektronische Krankschreibung entfällt dabei auch der bisherige Papieraufwand. Die Kasse übermittelt die Daten direkt an den Arbeitgeber. Natürlich bleiben flexiblere, abweichende Vereinbarungen, die z. B. erst ab dem dritten Tag eine Bescheinigung fordern, über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ausdrücklich weiterhin möglich. Daran rütteln wir nicht.

Auch auf das Thema Rente möchte ich eingehen. Sie schreiben völlig zu Recht: Die Kapazitäten eines Menschen sind begrenzt. Der Vergleich mit dem Führerschein im Alter trifft emotional genau den Kern. Es gibt ab einem bestimmten Punkt gesundheitliche und körperliche Grenzen. Gerade Menschen, die über viele Jahre hinweg körperlich besonders belastende Arbeit geleistet haben, erreichen diese Grenzen häufig früher als Beschäftigte in überwiegend sitzenden Tätigkeiten. Genau deshalb wird es bei jedem neuen Rentenmodell zwingend zielgenaue Härtefallregelungen und Schutzmechanismen für Erwerbsgeminderte geben müssen.

Das grundlegende demografische Problem bleibt jedoch bestehen: Wir alle können uns darüber freuen, dass die Menschen heute im Durchschnitt immer älter werden und viele davon auch länger gesund und aktiv bleiben. Gleichzeitig stellt diese erfreuliche Entwicklung unser Rentensystem vor große Herausforderungen.

Der Gedanke hinter einer Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung besteht darin, dass über Jahrzehnte gewachsene Verhältnis zwischen Erwerbs- und Rentenzeit im Grundsatz zu erhalten – also vereinfacht gesagt etwa 40 Jahre Erwerbstätigkeit und rund 20 Jahre Rentenbezug. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung beispielsweise um drei Jahre, würden diese zusätzlichen Lebensjahre nach diesem Modell nicht ausschließlich der Rentenzeit zugerechnet, sondern teilweise auch der Erwerbsphase. So sollen die Lasten des demografischen Wandels fair zwischen den Generationen verteilt werden.

Denn eines ist klar: Die Renten der heutigen Ruheständler werden von den Menschen finanziert, die heute arbeiten und Beiträge entrichten. Deshalb müssen wir bei allen Reformüberlegungen auch die Interessen der jüngeren Generation im Blick behalten, damit unser Rentensystem langfristig tragfähig und gerecht bleibt.

Eine oft geforderte Alternative, den Renteneintritt rein an die geleisteten Beitragsjahre zu koppeln, würde erhebliche neue Ungerechtigkeiten schaffen. Wer wäre hier der Verlierer? Vor allem Frauen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder in Teilzeit ausüben mussten. Aber auch Menschen mit Brüchen im Lebenslauf, längerer Arbeitslosigkeit oder eben Erwerbsgeminderte. Sie alle würden die geforderten Beitragsjahre oft erst im hohen Alter von über 70 Jahren erreichen. Die Orientierung an der Lebenserwartung würde hier, flankiert von sozialen Ausgleichen, einen gesamtgesellschaftlich treffsichereren Ansatz bieten.

Auch bei der Befristung der Arbeitsverträge verstehe ich Ihr Dilemma vollkommen: Wer eine Familie gründen oder einen Kredit aufnehmen will, braucht Planungssicherheit. Auf der anderen Seite stehen viele Unternehmen und gerade Start-ups in wirtschaftlich unsicheren Zeiten unter enormem Druck. Ohne die Möglichkeit befristeter Verträge würden viele dieser Arbeitsplätze gar nicht erst entstehen, weil das wirtschaftliche Risiko für die Betriebe zu hoch wäre. In den politischen Verhandlungen ist es unser Ansatz, dass mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt am Ende zu mehr echter Beschäftigung führt. Gerade für junge Menschen oder nach einer Phase der Arbeitslosigkeit ist ein befristeter Vertrag oft das entscheidende Sprungbrett in den Beruf. Hier gilt für uns der Grundsatz: Besser eine Arbeit auf Zeit, aus der sich etwas Langfristiges entwickeln kann, als gar keine Perspektive.

Lassen Sie mich auch bei Ihrem letzten Punkt ganz deutlich sein: Transparenz staatlichen Handelns ist eine Grundbedingung für das Vertrauen in unsere Demokratie. Das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat in den letzten 20 Jahren bei der Aufdeckung von Missständen und der demokratischen Kontrolle hervorragende Dienste geleistet. Diese Errungenschaften sollen und müssen erhalten bleiben.

Bei dem aktuellen Reformansatz geht es jedoch nicht um den Abbau von Transparenz, sondern um den Schutz unseres Staates in einer völlig veränderten Sicherheitslage. Ein Beispiel: Nach der derzeitigen Rechtslage kann grundsätzlich jede Person, Firma oder Institution weltweit voraussetzungslos Anträge auf Informationszugang bei deutschen Behörden stellen. Das ist im Sinne rechtsstaatlicher Transparenz gut gemeint, aufgrund der aktuellen Weltlage jedoch nicht mehr zeitgemäß. Ebenso sind der Schutz von Beschäftigten, Infrastruktur und Verwaltung vor missbräuchlichen oder massenhaften Anfragen berechtigte Anliegen.

Bislang liegen uns zu all diesen Themen lediglich die Beschlussrahmen des Koalitionsausschusses vor. Es gibt noch keine fertigen Gesetzentwürfe. Am Ende werden wir über das abstimmen, was nach den parlamentarischen Beratungen als handwerklich sauberer Entwurf auf dem Tisch liegt. Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass die Regelungen ausgewogen ausgestaltet sind und notwendige soziale Ausgleichs- und Härtefallregelungen angemessen berücksichtigt werden.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre kritischen Anmerkungen und hoffe, dass ich, auch wenn unsere Meinungen unterschiedlich bleiben mögen, die Gründe etwas verdeutlichen konnte. 

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Jan Metzler

 

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