Weden Sie die Einschränkung der Zivilrechte mit dem Umbau des Informations-Freiheits-Gesetz (IFG) unterstützen?
mit dem Beschluss des Koalitionsausschuss vom 02. Juli plant die Regierung einen massiven Umbau des IFG und damit eine deutliche Einschränkung der Rechte auf Akteneinsicht. In wie fern ist das mit nötiger Transparenz von Institutionen, Verhinderung von Korruption und schlussendlich mit der Selbstlegitimation von Politikern vereinbar? In anderen Zusammenhängen redet Ihre Partei gerne davon, dass niemand ein Problem mit Kontrolle haben sollte, der Nichts zu verbergen hätte. Die angedachten Änderungen zielen in meinen Augen darauf ab, lästige Kontrollen des Souveräns zu verhindern. Das führt zu mehr Politikverdrossenheit und zu einem latenten Misstrauen gegenüber Amtsträgern.Da mein Wohnort leider nicht über ein direktes Mandat im Bundestag vertreten ist, melde ich mich an Vertreter meines Heimatbundeslandes
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihre Frage leider nur eingeschränkt beantworten, da bislang noch kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt. Nach meinem Kenntnisstand wurde eine solche Änderung auch im Bundeskabinett noch nicht im Detail beraten.
Bekannt ist derzeit lediglich, dass sich der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes verständigt hat. Medienberichten zufolge wird unter anderem darüber nachgedacht, die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen zu konzentrieren, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Zudem wird berichtet, dass Anfragen künftig begründet werden müssen und Behörden in bestimmten Bereichen leichter Auskünfte verweigern können. Ob und in welcher Form diese Überlegungen tatsächlich in einen Gesetzentwurf einfließen, ist derzeit noch offen.
Im Koalitionsvertrag haben wir im Kapitel „Bürokratieabbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“ vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es, Transparenz staatlichen Handelns mit einem wirksamen Schutz personenbezogener Daten und berechtigter Interessen in Einklang zu bringen sowie unnötige Bürokratie abzubauen.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir grundsätzlich für ein transparentes Verwaltungshandeln. Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass Transparenz dort ihre Grenzen haben muss, wo schutzwürdige personenbezogene Daten oder berechtigte Interessen von Unternehmen betroffen sind.
Sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, wird sich zeigen, wie die Reform im Einzelnen ausgestaltet werden soll. Erst dann wird eine belastbare Bewertung der vorgesehenen Änderungen möglich sein. Sie dürfen uns sehr gern persönlich über unsere Internetseite Schreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf öffentlichen Plattformen keine Konversation führen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Wilhelm Pohlmann, MdB
