Frage an Jana Schimke

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Jana Schimke
CDU
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Frage von Sabine D. •

Frage an Jana Schimke von Sabine D.

Sehr geehrte Frau Schimke,

noch immer haben Sie sich als Abgeordnete meines Wahlkreises zum Thema Fracking nicht positioniert. Über 180000 Bundesbürger und ein Drittel Ihrer gewählten Kollegen haben zu diesem Thema bereits öffentlich Stellung bezogen. Wie sollen wir Bürger dieses Landes und Ihre SPD Wähler dies werten, wenn Sie und damit die SPD unsere Ängste mal wieder nicht wahrnehmen, uns ignorieren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Deubert,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Juni 2015 zum Thema Fracking-Technologie bzw. Fracking Verbot. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Dies gilt auch für den Einsatz der Fracking-Technologie. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden, bereits sehr strengen deutschen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben bei der Anwendung der Fracking-Technologie nochmals erheblich:

• Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe wird generell verboten.

• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten, wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Stellen zur Trinkwassergewinnung, vollständig verboten sein. In Nationalparks- und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.

• Für jede Form von Fracking wird künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt.

• Die zuständigen Bergbehörden müssen bei einer möglichen Zulassung stets das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Damit haben die Wasserbehörden künftig faktisch ein Vetorecht.

Klar ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand es kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland geben wird. Allerdings müssen wir dabei berücksichtigen, den verfassungsrechtlich gebotenen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen zu halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte und bewährte konventionelle Erdgasförderung weiterhin zu ermöglichen.

Aktuell wird leider auch in mehreren Kampagnen ein generelles Verbot von Fracking gefordert. Zur Begründung wird mit unzutreffender und unsachlicher Argumentation gearbeitet. Dazu zählen zum Beispiel, dass beim Fracking giftige Stoffe in die Erde eingebracht werden, dass Trinkwasser wird gefährdet, amerikanische Verhältnisse in Bezug auf Fracking wären in Deutschland möglich sowie die Aussage, dass 61% der deutschen Bevölkerung für ein vollständiges Verbot von Fracking sind. Das zurzeit diskutierte neue Gesetz trifft aber alle notwendigen Regelungen zum Schutz unseres Trinkwassers, unserer Gesundheit und unserer Umwelt.

Das Fracken wird in der seit 1960 in Deutschland praktizierten Form nach dem neuen Gesetz nur mit maximal schwach wassergefährdenden Gemischen erlaubt sein. Auch darf es im bisher nicht erforschten Bereich des Schiefergesteins vorsichtshalber nur mit nicht wassergefährdenden Gemischen durchgeführt werden. Diese Gemische sind nicht giftig. Die eingesetzten Stoffe werden für jede Bohrung veröffentlicht. Auch wird das teilweise hoch belastete Lagerstättenwasser nach dem neuen Gesetz in dieselben Tiefen zurücktransportiert (versenkt oder verpresst), aus denen es stammt. Vorher werden verschiedene Stoffe, wie beispielsweise Quecksilber, ausgeschieden und oberirdisch entsorgt. Das Grundwasser wird also nicht verschlechtert. Bei der Förderung von Schiefergas fällt kaum Lagerstättenwasser an, weil es in den Gesteinsformationen wegen der Dichte des Gesteins kaum Lagerstättenwasser gibt.

Auch unser Trinkwasser ist nicht gefährdet. Es wird im neuen Gesetz durch große Ausschlussgebiete geschützt, in denen das Fracken verboten ist. Dazu gehören alle Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung, alle Talsperren, die zur Trinkwasserversorgung dienen, alle privaten Brunnen, aus denen Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln gefördert wird, alle Brunnen aus denen Mineralwasser gefördert wird, alle Brunnen aus denen Brauwasser gefördert wird, alle Brunnen, die als Heilquelle anerkannt sind. Darüber hinaus bekommen die Länder die Möglichkeit, im Rahmen der Raumordnung Gebiete zukünftiger Trinkwassergewinnung auszuweisen, die im Prüfverfahren zu berücksichtigen sind.

Schließlich wird des Öfteren in unterschiedlichen Medien der Eindruck erweckt, die Verhältnisse in den USA wären auf Deutschland übertragbar. Dem ist nicht so. Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat im Juni 2015 in einer überaus umfangreichen Studie, die alle Meldungen ausgewertet hat, geurteilt, dass es zwar in einzelnen Fällen zu Verschmutzungen von Brunnen gekommen sei, wobei die Ursachen allerdings oft nicht mit dem Fracken an sich zu tun hätten. Das entscheidende Fazit aber lautet, dass von einer weitverbreiteten systematischen Verunreinigung des Grundwassers keine Rede sein könne.

Tatsache ist, dass der Flächenverbrauch für Bohrungen in Deutschland wegen anderer Bohrverfahren erheblich geringer ist, als in den USA. In Deutschland kann von einer knapp fußballfeldgroßen Fläche mit bis zu 20 Bohrungen horizontal in alle Richtungen ein zehn Quadratkilometer großes Feld erschlossen werden.

Die letzte aufgezählte Behauptung impliziert, dass 61% der deutschen Bevölkerung für ein vollständiges Verbot von Fracking sind (Infratest dimap, April 2015). Hierzu sei gesagt, dass mit suggestiver Fragestellung sich jedes Ergebnis erzielen lässt. Das obige Ergebnis fand sich bei der Frage „Für ein vollständiges Verbot von Fracking“ (61%) und „gegen ein vollständiges Verbot“ (27%). Das impliziert sogar, dass 27% für eine uneingeschränkte Anwendung von Fracking wären und 12% unentschieden, aber eben nicht für ein Verbot sind (Auftraggeber: abgeordnetenwatch).

Forsa meldete 2013, dass 78% befürchteten, beim Fracken könnten giftige Flüssigkeiten ins Grundwasser gelangen. Aber 90% meinten, Fracking sollte nur unter strengen Umweltauflagen gestattet werden (Auftraggeber: Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik). Forsa meldete 2014, mit der Nutzung von Fracking in Deutschland seien 33% einverstanden, weitere 25% einverstanden, wenn giftfrei, 8% unentschieden und 34% dagegen (Auftraggeber Wirtschaftsvereinigung Erdöl- und Erdgasgewinnung WEG).
Es kommt also auf die Fragestellung an.

Ich bin zuversichtlich, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ein ausgewogenes Gesetzespaket erarbeitet wird, das der Sensibilität dieses Themas gerecht wird und viele Zweifel somit von Gesetzesebene beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Jana Schimke, MdB

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