Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?

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Frage von Georg S. •

Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?

Bundestagsabgeordneter Frank Schwabe nannte die Korruption durch Aserbaidschan als den „parlamentarisch größten Skandal seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland“. Haypress-Recherchen zeigen, dass über 2 Dutzend ehemalige und aktive Abgeordnete – aller Parteien – involviert sind. (https://twitter.com/HAYPRESS_news/status/1567916591903375367).

Geheime Dokumente, die VICE einsehen konnte, belegen die jahrelangen Anstrengungen Bakus, in Berlin Unterstützer für Aserbaidschans Vorhaben zu gewinnen, die bis 2023 jahrhundertelang armenisch bewohnte Region Bergkarabach zurückzuerobern (tinyurl.com/ygpqrbre). Die Region wurde nach Bakus Angriff ethnisch gesäubert. Die angestammte indigene armenische Bevölkerung – über 100.000 Menschen – mussten fliehen, eine de-facto Demokratie wurde aufgelöst. Deutsche Politiker waren, wie aufgezeigt, durch Korruption direkt oder indirekt daran beteiligt.

Daher die Frage: Warum unterbleibt ein Untersuchungsausschuss zur lückenlosen Aufklärung?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein wichtiges parlamentarisches Instrument unserer Demokratie und daher an besonders hohe Hürden geknüpft. Mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kann die Einsetzung beantragen und es muss ein systematisches Fehlverhalten oder Versagen von mehreren Personen oder Institutionen vorliegen. Dabei muss es sich um die Veruntreuung von Geldern oder Verstöße gegen rechtliche und ethische Normen in organisierter Form handeln.

Zu den Ermittlungen wegen möglicher Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan ist anzumerken, dass bisher keine ausreichenden Beweise für ein solches systematisches Fehlverhalten gefunden wurden. Die Aufhebung der Immunität einzelner Abgeordneter und die Einleitung von Ermittlungen sind Schritte, um mögliche Vorwürfe gründlich zu prüfen. Entscheidend ist jedoch, dass die Unschuldsvermutung gilt und das Fehlverhalten Einzelner nicht automatisch auf die gesamte Institution übertragen wird.

Angesichts der Komplexität und Sensibilität solcher Angelegenheiten ist es wichtig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf soliden Beweisen und klaren Anhaltspunkten beruht. Bis dato liegen keine solchen Beweise für ein systemisches Fehlverhalten vor, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke MdB

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