Sehr geehrter Herr Dahmen, setzen Sie sich für eine Korrektur des PUEG ein um die Existenz der ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu sichern?
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben vergleichbare Kosten wie Bewohner_innen von Pflegeheimen, sie brauchen eine vergleichbare finanzielle Entlastung - andernfalls entwertet das PUEG das Engagement von Angehörigen, Pflegekräften, Alltagsbegleiter_innen und bürgerschaftlich Engagierten.
Weitere Fragen an Janosch Dahmen
Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
Wir werden das Thema auch in dieser Wahlperiode weiterbearbeiten und prüfen, ob durch die Errichtung des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit bereits eine Verbesserung zu beobachten ist oder gesetzliche Nachbesserung angezeigt wären.
Ein vollständiger Ausstieg aus der Verbeitragung – wie ihn manche fordern – ist aus meiner Sicht angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nicht verantwortbar
Es bedarf einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit klar definiertem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Ausbildungsstandards, Qualifikationsniveau und Vergütungsrahmen müssten ebenfalls geregelt werden, um Qualität, Sicherheit und Professionalität in diesem Bereich sicherzustellen.
