Wie viele Pflegekräfte, die nicht geimpft sind, könnten bald von von einer Impfpflicht betroffen sein? Wenn viele dann kündigen – würde so nicht der Pflegenotstand vergrößert?

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Jens Beeck
FDP
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Frage von Reinhard G. •

Wie viele Pflegekräfte, die nicht geimpft sind, könnten bald von von einer Impfpflicht betroffen sein? Wenn viele dann kündigen – würde so nicht der Pflegenotstand vergrößert?

Sehr geehrter Herr Beeck,

bedeutet nicht auch "3-G" am Arbeitsplatz faktisch für viele "Testverweigerer" ein Berufsverbot? Lasst sich abschätzen, wie viele davon betroffen sind?

Was ist aus dem Versprechen von Frau Merkel und anderen! geworden? “Eine Impfpflicht wird es nicht geben!“ Entfernt sich die Politik so nicht von dem Prinzip einer freiheitlichen Gesellschaft?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Für die Freien Demokraten und mich steht fest: Impfen ist der einzige Weg aus der Pandemie. Aus diesem Grund setzen wir uns konsequent dafür ein, dass niedrigschwellige Impfangebote ausgeweitet werden. Wir müssen die Hürden in der Praxis noch weiter abbauen, um die Impfquote deutlich zu steigern. Daher machen FDP, SPD und Grüne den Weg frei dafür, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte und Apothekerinnen und Apotheker impfen können.

 

In der aktuellen Situation, bei der wir derzeit einen sehr dynamischen Verlauf der Pandemie mit einer sehr hohen Belastung des Gesundheitswesens und der Gefahr der Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in Deutschland haben, geht es in unseren Augen aber nicht nur darum, das Leben und die körperliche Unversehrtheit derjenigen zu schützen, die sich infizieren können. Berücksichtigt werden muss vielmehr auch die Situation derjenigen, die krank sind und auf Leistungen des Gesundheitswesens verzichten müssen, zum Beispiel, weil wegen voller Intensivstationen wichtige Krebs- oder Herzoperationen verschoben werden müssen.

 

Als Freie Demokraten haben wir uns in der gesamten Pandemie dafür eingesetzt, Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besonders gut zu schützen. Aus diesem und den zuvor genannten Gründen werden wir daher gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für den medizinischen und pflegerischen Bereich einführen, da wir der Überzeugung sind, dass auf diese Weise besonders gefährdete Menschen besser geschützt sind und zeitgleich die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems gestärkt wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern sind zudem aufgrund ihres Berufes einer besonderen Ansteckungsgefahr ausgesetzt. Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht leisten wir daher auch einen Beitrag zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten wie auch Pflegerinnen und Pflegern.

 

FDP, SPD und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Maßnahmen zu ergreifen, die der aktuellen Situation in der Pflege Rechnung tragen und insbesondere die Arbeitsbedingungen verbessern. Hierzu führen wir unter anderem kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
 

Jens Beeck

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