Frage an Jens Koeppen bezüglich Verkehr

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Jens Koeppen
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Frage von Jochen B. •

Frage an Jens Koeppen von Jochen B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Koeppen,
am 13.04. habe ich an Ihr Büro eine Anfrage geschickt. Am 07.05. habe ich nachgefragt. Am 15.06. habe ich hier nachgehakt. Reaktion bis heute: Null.
Nun frage ich Sie hier. Als Vorsitzender des #btada ist Ihnen sicher bekannt, dass ca. 5% der Bevölkerung im ländlichen Raum nicht nur heute, sondern auch in Zukunft keinen Breitbandzugang über DSL oder FTTx bekommen. Sie werden mit einer Funklösung (z.B. LTE) abgespeist. Ist ihnen bekannt, dass diese Tarife eine Volumendrosselung bei 10, 15 oder 30 GB beinhalten? (30GB entsprechen 2014 gerade mal dem durchschnittlichen Volumenbedarf pro Anschluss). Danach wird die "Breitbandgeschwindigkeit" auf unsägliche 384 kbps gedrosselt. Und das, obwohl diese Tarife deutlich teurer sind als DSL-Tarife mit einer Daten-Flatrate. Damit sind diese 5% der Bevölkerung (heute sind es vielleicht 10) diskriminiert. Die BNetzA beruft sich auf die Freiheit der Vertragsgestaltung und den Wettbewerb. Der findet aber nicht statt, da ja diesen 5% der Bevölkerung, auch nach dem Willen der Regierung (siehe Rede von Frau Bär vor ihrem Ausschuss), keine Alternativen angeboten werden. Sowohl BNetzA als auch Verbraucherzentralen bemängeln das Vorliegen gesetzlicher Regelungen zur Abstellung dieses Zustandes.
Was wollen Sie unternehmen, um auch diesen Menschen schnellstmöglich aus der Diskriminierung zu helfen und dafür zu sorgen, dass sich dieser Zustand nicht bis in alle Ewigkeit manifestiert?
Gern diskutiere ich darüber auch mit einem Ihrer Experten, aber die Nichtbeantwortung macht dies leider unmöglich.

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Sehr geehrter Herr Bonitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Breitbandausbau ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU/SPD. Unserer Ziel ist es, die Spaltung von ländlichen Räumen und urbanen Ballungszentren aufzuheben, aber auch insgesamt den Netzausbaustand zu erhöhen. Das 50 Mbit/s-Ziel bis 2018 gilt auch für die Versorgung des ländlichen Raums.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Digitalisierung eine immer größere Bedeutung für immer mehr Lebensbereiche einnimmt, ist der jetzige Zustand unbefriedigend und führt gerade im ländlichen Raum zu schlechteren Entwicklungsperspektiven und Wettbewerbsnachteilen. Viele Anwendungen im Bereich E-Government oder E-Health sind undenkbar ohne die notwendige Infrastruktur. Die Funktechnologie ist eine Alternative um bestehende Lücken bei der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen zu schließen.

Nach einer 2013 für das Bundeswirtschaftsministerium erstellten Kostenstudie entstehen unter Annahme eines Technologiemixes für die Versorgung aller deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s rund 20 Milliarden Euro an Investitionskosten. Davon entfallen alleine für die Versorgung der letzten 5 % der Haushalte mit 50 Mbit/s 8 Milliarden Euro. Eine Versorgung von 95 % der Haushalte würde einen Investitionsbedarf von noch 12 Milliarden Euro mit sich bringen. Ein flächendeckender Glasfaserausbau bis ins Haus (FttH) würde hohe zweistellige Milliardenbeträge (zwischen 85 und 93 Milliarden Euro) erfordern.

Anzustreben ist daher eine optimale Kombination von guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten. Zur Erreichung der mittel- und langfristigen Breitbandziele ist ein breiter Technologiemix notwendig (DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit und Funknetze/LTE).

Bei der Infrastruktur für das schnelle Internet handelt es sich nicht um eine staatliche Infrastruktur, wie es bei Straßen in der Regel der Fall ist. Der Staat unterstützt den Ausbau dieser Infrastruktur durch Rahmenbedingungen, durch die Frequenzvergabe und mittlerweile auch in verschiedenen Regionen durch Förderung. Bei der Unterstützung durch Förderung oder bei der Frequenzvergabe wurden Anforderungen staatlicherseits (verschiedene staatliche Ebenen) an die Unternehmen hinsichtlich der Versorgung der ländlichen Gebiete formuliert, die diese Unternehmen zu erfüllen haben.

Das Unternehmen letztendlich bei der Versorgung ihrer Kunden unterschiedliche Tarife einfordern, obliegt ihrer Vertragsfreiheit. Vorgaben, wie einen staatlichen Einheitspreis, würden letztendlich den notwendigen infrastrukturellen Ausbau deutlich behindern und zu Lasten der Menschen in den ländlichen Regionen gehen. Wir brauchen einen fairen Wettbewerb um den notwendigen Ausbau voranzubringen und die nicht staatliche Festpreise.

Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche einen Antrag zum Breitbandausbau im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt, dessen Umsetzung weitere wichtige Impulse geben soll. Der Antrag hat die Drucksachennummer 18/1973 und ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) abrufbar.

Mit besten Grüßen

Jens Koeppen

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