Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Wirtschaft

Portrait von Joachim Pfeiffer
Joachim Pfeiffer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Joachim Pfeiffer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Igor T. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Igor T. bezüglich Wirtschaft

Hallo,

wie werden Sie sich bei der Abstimmung Ende September im Bundestag (Erweiterung Euro-Rettungsschirm) verhalten?

Stimmen Sie dafür? Falls ja was sind Ihre Beweggründe?

Und können sie Ihr Verhalten, falls Sie mit JA stimmen, überhaupt mit Ihrem auf die Verfassung geleisteten EID in Einklang bringen?

Besten Dank

Portrait von Joachim Pfeiffer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tomic,

die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen beschlossen, die sowohl zu einer Erweiterung der effektiven Ausleihkapazität der EFSF führen als auch ihre Befugnisse – etwa mit der Möglichkeit von Käufen am Sekundärmarkt – erheblich erweitern sollen.

Ich bin der Auffassung, dass insbesondere mit der Ausweitung der Befugnisse der EFSF eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte einhergehen muss. Dabei gilt es einen Mittelweg zu finden, der einerseits die Handlungsfähigkeit der EFSF im operativen Geschäft gewährleistet, anderseits aber eine umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestags bei allen wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen sicherstellt.

Die deutschen Regelungen zur EFSF sind im sogenannten Stabilisierungsmechanismus-Gesetz (StabMechG) festgehalten. In diesem sind zum Beispiel der deutsche Garantierahmen und die Beteiligung des Deutschen Bundestags bei der Übernahme von Garantien festgelegt. Für die Ertüchtigung und Flexibilisierung der EFSF muss dieses Gesetz geändert werden. Hierfür haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, DEM DER HAUSHALTSAUSSCHUSS AM 21. SEPTEMBER MIT BREITER MEHRHEIT ZUGESTIMMT HAT. MIT DEM GESETZENTWURF WERDEN DIE IM MÄRZ UND JULI VON DEN STAATS- UND REGIERUNGSCHEFS DES EURORAUMS BESCHLOSSENEN ÄNDERUNGEN BEIM EURO-RETTUNGSSCHIRM INS NATIONALE RECHT UMGESETZT. KERNPUNKTE DES GESETZENTWURFES SIND:

1. DIE ERHÖHUNG DES GEWÄHRLEISTUNGSRAHMENS VON DERZEIT 123 MILLIARDEN EURO AUF GUT 211 MILLIARDEN EURO. IN DIESEM UMFANG WIRD DAS BUNDESFINANZMINISTERIUM ERMÄCHTIGT, GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR HILFSMASSNAHMEN DER EFSF FÜR EUROLÄNDER ZU ÜBERNEHMEN. DER GEWÄHRLEISTUNGSRAHMEN KANN WIE IM BISHERIGEN GESETZ MIT EINWILLIGUNG DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES UM 20 PROZENT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.

2. DIE MÖGLICHKEITEN DER EFSF FÜR HILFSMASSNAHMEN WERDEN UM DIE DREI FOLGENDEN INSTRUMENTE ERWEITERT:

O ANLEIHEKÄUFE AUF DEM SEKUNDÄRMARKT,
O VORSORGLICHE KREDITLINIEN,
O KREDITE FÜR BANKENREKAPITALISIERUNGEN.

AUCH DIE NEUEN INSTRUMENTE WERDEN NUR UNTER STRIKTEN BEDINGUNGEN FÜR DAS HILFE BEANTRAGENDE LAND GEWÄHRT.

3. EINFÜHRUNG EINES HÖCHSTMASSES AN MITWIRKUNGSRECHTEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES AN DEN MASSNAHMEN DER EFSF.

DIE ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG DES HAUSHALTSAUSCHUSSES AM 19. SEPTEMBER 2011 HAT BESTÄTIGT, DASS DIE ERWEITERUNG DES RETTUNGSSCHIRMES SOWIE DIE NEUEN INSTRUMENTE DRINGEND NOTWENDIG SIND. ES GEHT NICHT DARUM, EUROPA UND DEN EURORAUM MIT VIEL GELD ZU SICHERN. SONDERN WIR VERSCHAFFEN DEN LÄNDERN, DIE IN SCHWIERIGKEITEN SIND, ZEIT, DAMIT SIE IHRE PROBLEME SELBST LÖSEN KÖNNEN. ES GEHT UM HILFE ZUR SELBSTHILFE! DIE BETROFFENEN LÄNDER MÜSSEN DEN STEINIGEN WEG DER HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG UND WIRTSCHAFTLICHEN STRUKTURREFORMEN EIGENSTÄNDIG GEHEN. WIR MÜSSEN ANSTECKUNGSGEFAHREN AUS DER STAATSCHULDENKRISE EINIGER EUROLÄNDER FÜR DIE STABILITÄT DES EURORAUMS UND DER GEMEINSAMEN WÄHRUNG ABWENDEN UND VORKEHRUNGEN FÜR EINE MÖGLICHE AUSWEITUNG DER KRISENHAFTEN ENTWICKLUNG TREFFEN.

MIT DEN VORGESEHENEN MITWIRKUNGSRECHTEN DES BUNDESTAGES BEI MASSNAHMEN DES RETTUNGSSCHIRMES GEHEN WIR WEIT ÜBER DIE VORGABEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS HINAUS. DIESES HAT IN SEINEM URTEIL VOM 7. SEPTEMBER 2011 LEDIGLICH DIE ZUSTIMMUNG DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES VOR DER ÜBERNAHME VON GEWÄHRLEISTUNGEN VERLANGT. IM RAHMEN EINES ABGESTUFTEN VERFAHRENS IST NUN DAS PLENUM DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES FÜR ALLE GRUNDSÄTZLICHEN, DER HAUSHALTSAUSSCHUSS FÜR OPERATIVE ENTSCHEIDUNGEN ZUSTÄNDIG. FÜR BESONDERS EILBEDÜRFTIGE ODER VERTRAULICHE FÄLLE WERDEN WENIGE, VOM DEUTSCHEN BUNDESTAG ZU WÄHLENDE MITGLIEDER DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES DIE NOTWENDIGEN ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN KÖNNEN. BESONDERE EILBEDÜRFTIGKEIT ODER VERTRAULICHKEIT LIEGT REGELMÄSSIG BEI DEN NEUEN INSTRUMENTEN DER EFSF VOR, WENN NICHT DIE ZUVOR GENANNTEN MITGLIEDER DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES WIDERSPRECHEN. IM FALLE EINES WIDERSPRUCHS IST JE NACH MASSNAHME ENTWEDER WIEDER DAS PLENUM DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES ODER DER GESAMTE HAUSHALTSAUSSCHUSS ZUSTÄNDIG. DAMIT IST DER RETTUNGSSCHIRM IN JEDEM FALL HANDLUNGSFÄHIG. DIES HAT AUCH DER CHEF DES EUROPÄISCHEN RETTUNGSSCHIRMES, KLAUS REGLING, IN DER ANHÖRUNG AM 19. SEPTEMBER 2011 BESTÄTIGT.

DER BUNDESTAG NIMMT SEINE RECHTE UND PFLICHTEN IM INTERESSE DER BÜRGER UND STEUERZAHLER WAHR. DESHALB WERDE ICH DIESEM GESETZENTWURF BEI DER ABSTIMMUNG AM 29. SEPTEMBER IM DEUTSCHEN BUNDESTAG ZUSTIMMEN:

Einen Eid auf die Verfassung leisten Kabinettsmitglieder, nicht jedoch Bundestagsabgeordnete. Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem so genannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. ES GEHÖRT ZU MEINER VERANTWORTUNG ALS PARLAMENTARIER, MICH MIT DEN UNTERSCHIEDLICHEN PERSPEKTIVEN EINES THEMAS UMFASSEND AUSEINANDERZUSETZEN UND ANSCHLIESSEND NACH ABWÄGUNG ALLER ARGUMENTE EINE ENTSCHEIDUNG ZU TREFFEN. DIESER VERANTWORTUNG KOMME ICH NACH.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB