Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Wirtschaft

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Martin K. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Martin K. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.04.2016.
Danke für die Erklärung der juristischen Feinheiten bei dem Thema "Unternehmensstrafrecht". Allerdings möchte ich feststellen, dass Gesetze von Menschen gemacht werden und von diesen auch geändert werden können. Insofern bin ich mir sicher, dass es findige Juristen gibt, die die Einführung eines Unternehmenstrafrechts mit dem Schuldprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG in Einklang bringen können. Außerdem werden offensichtlich auch die natürlichen Personen, die für die juristische Person tätig waren bzw. strafbar gehandelt haben, meiner Meinung nach nicht dem Schaden, den Sie verursacht haben, entsprechend belangt.
Sie haben die Gewinnabschöpfung angesprochen, die ich für selbstverständlich halte, weshalb Siemens 395 Mio.€ bezahlen musste. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich nun einen Fehler mache: 395 Mio.€ minus max. 10 Mio.€ Bußgeld macht einen unrechtmäßig erworbenen Gewinn von mind. 385 Mio.€.
Ich bitte Sie auf die folgende Frage explizit einzugehen: Wenn Sie die Chance haben 385 Mio.€ zu verdienen und das einzige Risiko eine mögliche Strafzahlung von 10 Mio.€ ist, wie oft werden Sie es versuchen? Zumal Sie bis zum Urteil mit dem Geld arbeiten können, z.B. Zinserträge haben.
Ich würde es so oft es geht versuchen, alle, die ich darauf angesprochen habe auch.
Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass hier etwas geändert werden muss. Da ich kein Jurist bin, kann ich leider keine qualifizierten Vorschläge machen, aber wenn man den gesunden Menschenverstand und ein bisschen Moral bemüht, werden sicherlich Verbesserungen möglich sein.
Abschließend möchte ich noch auf die unterschiedliche Vorgehensweise von VW in den USA und in Deutschland in Sachen "Dieselskandal" verweisen. Dies mag auch mit der Auto-freundlichen Regierung in Person von Minister Dobrindt zusammenhängen, die fehlende empfindliche Verfolgungsmöglichkeit tut aber ihr übriges.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Körner

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Sehr geehrter Herr Körner,

auch wenn Sie, wie sie selbst schreiben, kein Jurist sind - ich übrigens auch nicht - sollten Sie bedenken, dass Ihr Hinweis die Moral als Grundlage für strafrechtliche Normen anzuwenden keine Lösung sein kann. Moral ist immer subjektiv. Daher können hieraus keine objektiven Urteile erfolgen. Problematisch finde ich vor allem, dass Sie es einfach in Kauf nehmen und sogar befürworten, dass verfassungsrechtliche Grundsätze durch "findige Juristen" so hingedreht und ausgelegt werden sollen, wie Sie es für richtig halten. Wenn man das weiterspinnt, haben Ihre Überlegungen mit einem Rechtsstaat nun wirklich gar nichts mehr zu tun. Woher nehmen Sie das Recht Ihre Ansicht als moralisch richtig zu definieren? Sind alle anderen Meinungen zu dem Thema moralisch falsch?

Zu Ihrer konkreten Frage: Ich habe bereits in meiner ersten Antwort geschrieben, dass man ggf. über eine Erhöhung des Bußgeldrahmens nachdenken könnte. Dazu stehe ich und würde dies insbesondere bei solchen Fällen begrüßen, in denen - wie anscheinend hier - potenzieller Gewinn (bei Nichtentdeckung) und Bußgeldhöhe in einem Missverhältnis zueinander stehen.

Abschließend noch ein Hinweis: Es ist immer einfach am Spielfeldrand zu stehen und die Spielzüge der heimischen oder gegnerischen Mannschaft zu kommentieren. Etwas anderes ist es aber, selbst mitzuspielen und dabei die "Übersicht" zu behalten, sprich: Alles im Blick zu behalten. Mein Motto ist: wenn man Politik anderen überlässt, dann wird sie auch anders gemacht. Deshalb engagiere ich mich politisch und ermuntere alle, dies mir gleichzutun. Nur so kann der Pluralismus, der die Demokratie ausmacht, sich wirklich entfalten. Auch bei Ihnen ist zu erkennen, dass Sie sich für Politik interessieren, ich würde Ihnen daher empfehlen sich politisch einzubringen und ggf. auch für ein öffentliches Amt zu bewerben. Dann werden Sie feststellen, dass die Realität immer konkret ist. Sie werden erstaunt sein, was da alles auf Sie zukommt.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Joachim Pfeiffer