Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Wirtschaft

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Christian G. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Christian G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

ich möchte Sie zur Deutschen Bahn befragen, die ja zu 100% dem Bund gehören. Der SWR hatte am 18.5 eine informative Dokumentation über das Problem. Wie kann es sein, das der Bund es zulässt, das die Bahn mit ihrer Infrastruktur und rollenden Material so umgeht, das immer mehr Langsamfahrstellen entstehen, immer mehr Strecken,Bahnhöfe, Güterbahnhöfe stillgelegt werden? Dabei ist die Bahn technischbedingt gegenüber des KFZ im Vorteil, da die Reibung sehr viel geringer ist. Wann wird der Bahn bei dem Herunterwirtschaften der Schienen und sonstigen Infrastruktur Einhalt gebeten? Gilt GG§14 nicht für die Bahn und dem Besitzer, dem Bund? Seit dem Krieg wurde die Streckenlänge von nahezu 60000km auf 35000km verringert, im Gegensatz dazu wurden die Straßen und Autobahnen immer weiter ausgebaut. Gibt es eine Streckenlänge, die von der Bahn mindestens unterhalten und bedient werden muß? Es nicht allein die Infrastruktur, sondern auch das Angebot, das immer mehr dem Reisenden ohne Gepäck angeglichen wird. Nachtzüge und AUtozüge sind in ihrer letzten Saison. Im Güterzugbereich wird das Angebot auch immer mehr ausgedünnt, so das Kunden gezwungen sind, auf die Straße, die vom Steuerzahler mit 100Mrd € bezuschusst wird, auszuweichen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Götsch

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CDU

Sehr geehrter Herr Götsch,

die Bahnstrukturreform in Deutschland wurde Ende 1993 auf den Weg gebracht. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die damit verbundene klare Trennung von politischen und unternehmerischen Aufgaben im Eisenbahnbereich die richtige Entscheidung war. Das Unternehmen Deutsche Bahn AG (DB AG) und der Schienenverkehr insgesamt haben sich seit 1994 erfolgreich entwickelt. Die Bundesregierung wird daher die begonnene Bahnreform mit staatlicher Verantwortung für die Infrastruktur und privatrechtlicher Organisation der DB AG konsequent weiterführen. Dabei gelten die verkehrs- und bahnpolitischen Zielsetzungen der Bahnreform weiter (mehr Verkehr auf die Schiene, Begrenzung der Haushaltsbelastung, mehr Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit der DB AG). Zum Erreichen der Umwelt- und Klimaschutzziele sowie zur Entlastung der Straßen soll der Verkehrsträger Schiene weiter gestärkt und ausgebaut werden. Die Bundesregierung strebt an, mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Die wichtigsten Themen für eine zukunftsfähige Bahn bleiben: Die Sicherung der notwendigen Investitionen in die Schieneninfrastruktur, die Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene, die Finanzierung eines bedarfsgerechten ÖPNV sowie ein wirksamer Lärmschutz im Eisenbahnverkehr.

Eine gut ausgebaute Schieneninfrastruktur ist Voraussetzung für Wachstum im Schienenverkehr. Ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik ist deshalb, die Qualität der Verkehrswege zu sichern und dort, wo es nötig ist, durch Neu- und Ausbau Engpässe zu beseitigen. Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Mittel für Verkehrsinvestitionen steigen die Investitionsmittel für die Schiene von rd. 4,4 Mrd. Euro im Jahr 2015 bis 2018 schrittweise auf rd. 5,0 Mrd. Euro an. Priorität haben dabei Investitionen in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur.

Pünktlich abzufahren und anzukommen ist ein gutes Recht der Fahrgäste. Infrastrukturmängelstellen, also Gleisabschnitte, auf denen Züge nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren können, führen zu Verspätungen. Deshalb hat das Bundesverkehrsministerium im Rahmen der sogenannten Leistungs -und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der Bahn Qualitätsziele vereinbart, um die Zahl der Mängelstellen zu verringern. Die LuFV II sieht von 2015 bis 2019 28 Mrd. Euro zur Modernisierung des Schienennetzes vor. Nähere Informationen dazu können Sie nachlesen unter: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/flyer-modernisierungsoffensive-schieneninfrastruktur.pdf?__blob=publicationFile .

Die Kapazität des Schienennetzes, also die Leistungsfähigkeit der Strecken und Bahnhöfe, wird bei bestimmten Qualitätsvorgaben vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht. Dafür hat das EBA das Projekt Aktive Kapazitätsüberwachung eingerichtet. Damit die Öffentlichkeit über geplante Maßnahmen, die gegebenenfalls die Kapazität mindern, rechtzeitig informiert wird, veröffentlicht das EBA auf seiner Website beantragte Baumaßnahmen. Bürger, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Organisationen können sich so auch außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungs- und Beteiligungsverfahren informieren und ihre Einwände bei dem dort genannten Ansprechpartner anbringen. Das trägt dazu bei, dass das EBA geplante Maßnahmen im Schienennetz noch besser bewerten und unerwünschte Auswirkungen verhindern kann.

Das Projekt begleitet nicht nur die Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen; es überwacht auch, ob die DB Netz AG ihrer Verpflichtung nachkommt, die Infrastruktur zu betreiben und größere Kapazitätsveränderungen genehmigen zu lassen. Kapazitätsreduzierungen können etwa durch die Sperrung von Hauptgleisen auf einer Strecke oder in Bahnhöfen, durch Gleisrückbau oder -umbau sowie durch betriebliche Maßnahmen entstehen. Sie sind ohne Genehmigung nur in geringfügigem Umfang zulässig, wenn sie den heutigen und den zu erwartenden Verkehr nicht beeinträchtigen und eine Kapazitätsreserve für Verkehrszuwächse gewahrt bleibt.

Auch wenn sonstige Maßnahmen der DB Netz AG die Kapazität mehr als geringfügig reduzieren, wird das EBA aktiv, so z.B. bei Geschwindigkeitsreduzierungen, Änderungen der Streckenklasse oder bei bestimmten Änderungen der Signaltechnik. 2013 hat das Projekt 13 Verfahren zu diesen anderweitigen Kapazitätsreduzierungen geführt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter

http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Infrastruktur/Planfeststellung/Kapazitaet/kapazitaet_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB