Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Herbert G. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Herbert G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sind Sie für die Rückzahlung, des vom 3. Reich von der griechischen Nationalbank erpressten Kredits und für die Entschädigung der Opfer der vielfältigen Kriegsverbrechen in Griechenland. Halten Sie es für rechtmäßig und moralisch integer, dass man Griechenland immer darauf verwiesen hat, dass diese Angelegenheiten in einem Friedensvertrag geregelt werden, diesen aber dann durch den 2+4-Vertrag hinfällig werden lässt, um sich so elegant aus der Verantwortung zu stehlen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Juli 2017.

Deutschland hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg klar zu seiner Verantwortung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekannt. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches System von Wiedergutmachungsregelungen geschaffen. Zu Beginn der 60er-Jahre hat die Bundesrepublik Deutschland mit zwölf westlichen Staaten Globalentschädigungsabkommen zum Ausgleich spezifischen NS-Unrechts abgeschlossen. Griechenland erhielt in diesem Zusammenhang Zahlungen in Höhe von 115 Mio. DM (deutsch-griechischer Vertrag vom 18. März 1960, BGBl. II 1961 S. 1596). Nach seinem Wortlaut (Artikel III) war mit diesem Vertrag auch für die griechische Seite die Frage der Wiedergutmachung von NS-Unrecht abschließend geregelt.

Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1318 ff. – „Zwei-plus-Vier-Vertrag“) enthält die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen. Er hatte erklärtermaßen das Ziel, eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland herbeizuführen, und es wurde deutlich, dass es weitere (friedensvertragliche) Regelungen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ nicht geben werde. Hieraus ergab sich auch, dass die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte. Diesem Vertrag haben die der KSZE angehörenden Staaten in der Charta von Paris am 21. November 1990 zugestimmt; zu diesen Staaten gehört auch Griechenland.

Um Ihre Frage klar zu beantworten: Ich halte das Vorgehen der Bundesrepublik für absolut in Ordnung. Die Wiedergutmachung ist sowohl politisch als auch rechtlich abschließend geklärt. Jede weitere Diskussion oder Forderungen Griechenlands lehne ich daher kategorisch ab. Im Übrigen ist dies für mich moralisch absolut vertretbar!

Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, würde ich diese gerne bei einem persönlichen Gespräch erörtern. Ich darf Sie daher zu einer der anstehenden Veranstaltungen in den nächsten Wochen einladen. Die Termine entnehmen Sie bitte meiner Homepage ( http://www.joachim-pfeiffer.info/ ).

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Pfeiffer