Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Recht

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Stefan S. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
die Blogszene ist derzeit besorgt über die Annahme des Gesetzes zur Beschränkung des Streitwerts bei Abmahnungen (vgl. http://oeffingerfreidenker.blogspot.com/2006/12/informiert-den-mdb.html#links und http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2006/11/2006-11-17-geistiges-eigentum-wird-gestaerkt.html). Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie zu diesem Gesetz stehen und ob Sie seine Ahnnahme (hoffentlich) befürworten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Sasse

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CDU

Sehr geehrter Herr Sasse,

mit guten Ideen ist das so eine Sache. Meistens sind wir auf der Suche nach ihnen; sie zu finden, ist nicht einfach, und wenn wir sie endlich haben, ist es manchmal noch schwerer, sie auch zu realisieren.

In Deutschland sind im vergangenen Jahr über 60.000 Patente angemeldet worden. Beim Europäischen Patentamt kamen fast 20 Prozent aller Anmeldungen aus Deutschland - soviel wie aus keinem anderen Land Europas. Weil wir die Europameister der Patente, Marken und Muster sind, ist der Schutz des geistigen Eigentums für uns besonders wichtig. Ideenklau durch Markenpiraterie oder Produktfälschung ist eine enorme Gefahr für unsere Wirtschaft. Er behindert nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern er schwächt auch die Innovationskraft der Wirtschaft. Und er ist eine Gefahr für den Erfolg unserer Unternehmen und den Wohlstand unseres Landes.

Daher stehe ich voll und ganz hinter der Initiative des Bundesjustizministeriums geistiges Eigentum zu schützen.

Gleichzeitig ist es mir wichtig das richtige Augenmaß beizubehalten. Und so begrüße ich es, dass der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine wesentliche Verbesserung mit sich bringen soll.
Wer nämlich keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.

So werden bei einer unerheblichen Rechtsverletzung die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt. Das gilt bei einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.
Dazu ein Beispiel: Eine Schülerin bietet in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download an. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 Euro gefordert. Künftig kann die Kanzlei nur 50 Euro verlangen.

Ich denke, diese Neuregelungen werden auch im Sinne der Bloggerszene sein oder - wie es auf Ihrem weblink heißt - "Ein schönes Signal für alle Blogger, die einmal daneben gegriffen haben."

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB