Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Verkehr

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Horst-Dieter W. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Horst-Dieter W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer, die Feinstaubproblematik hat dazu geführt, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden z.T. bereits ab 01.07.07 das Fahren mit Oldtimern verboten ist. Feinstaub ist ein " Nebenprodukt " von Dieselfahrzeugen. Ca95 % aller Oldtime r sind jedoch Benziner und somit in keinster Weise für die Staub-belastung verantwortlich. Oldtimerbesitzer - die z.T. über Jahre hin
weg mit viel Zeit und Geld ein Kulturgut erhalten und mit der Prä-sentation dieser Fahrzeuge Freude bei Zuschauern erzeugen, werden " quasi enteignet ". Auf welcher Rechtsgrundlage können
" Nichtschuldige " bestraft werden ? MfG H-D Weiß (4 Oldtimer )

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Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihre Frage zur Feinstaubproblematik. Sie kritisieren das damit verbundene Fahrverbot für Oldtimer in vielen Städten und Gemeinden.

Die Fahrverbote gehen zurück auf die im Oktober 2006 verabschiedete Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge, die die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen regelt und Verkehrszeichen einführt, die die örtlichen Behörden für Verkehrsbeschränkungen aufstellen können („Plakettenverordnung“, in Kraft seit 1. März 2007). Hintergrund sind die von der EU bereits 2005 festgelegten scharfen Grenzwerte zur Luftreinhaltung, die ab 2010 eingehalten werden müssen.

In vielen Städten, Gemeinden und Kommunen ist dementsprechend geplant, Verkehrsbeschränkungen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Partikelemissionen aus Dieselmotoren vorzunehmen. Ist ein Fahrzeug mit einer Plakette gekennzeichnet, kann es von diesen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden, soweit ein darauf bezogenes Verkehrszeichen dies vorsieht.

Die Kennzeichnung umfasst Pkw, Lkw und Busse. Die Kfz werden dabei unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 – 4 zugeordnet. Gekennzeichnet werden Pkw der Stufen Euro 2 – 4 sowie Lkw und Busse der Stufen Euro II bis V. Kfz der Schadstoffgruppe 1 gehören zur schlechtesten Schadstoffgruppe und erhalten keine Kennzeichnung. Sie dürfen Umweltzonen ohne Nachrüstung grundsätzlich nicht mehr passieren. Betroffen sind hier nicht nur alte Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner ohne Katalysator und Autos mit einem geregelten Kat der ersten Generation. Darunter fallen vor allem die Oldtimer, Fahrzeuge also, die mehr als 30 Jahre alt sind und damit nicht die geforderte Abgasnorm erfüllen.

Die konkrete Ausgestaltung der Fahrverbote liegt in der Hand der Kommunen. Über unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob die Handlungsgewalt der Kommune sich auch auf Ausnahmeregelungen bezüglich der Oldtimer erstreckt, herrscht mittlerweile Einigkeit. Jede Kommune entscheidet in Eigenregie, ob sie Oldtimern mit H-Kennzeichen eine Ausnahmegenehmigung erteilt. In Stuttgart ist mittlerweile entschieden, dass es in der Umweltzone der Landeshauptstadt für Oldtimer großzügige Ausnahmeregelungen geben wird. Demnächst wollen die Vertreter der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg das weitere Vorgehen beraten, um eine möglichst einheitliche Regelung für das Land zu erreichen.

Ob eine bundesweit einheitliche Regelung herbeigeführt werden kann, wird ab dem 21. März 2007 im Verkehrsausschuss des Bundestages diskutiert. Ich persönlich erachte hier Kleinstaaterei für unglücklich und befürworte eine einheitliche Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB