Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Lothar B. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, Herr Volksvertreter,

Sie haben sich kürzlich eine satte Erhöhung ihrer Abgeordnetenbezüge gegönnt. Im Gegensatz dazu haben Sie Kürzungen der üppigen Altersversorgung versprochen. Können Sie mir sagen wie diese konkret aussieht?

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Bartz

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CDU

Sehr geehrter Herr Bartz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.02.2008 zum Thema Kürzung der Altersversorgung bei Abgeordneten.

Nach mehrjährigen Null-Runden steigt ab diesem Jahr schrittweise die Vergütung der Abgeordnetendiäten. Die Höhe der Diäten orientiert sich dabei nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittelgroßer Kommunen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies entspricht ca. 900 € pro Monat.

Die Neuregelung vermindert den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand. Die Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einer Erhöhung um 4,7%. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen bundesdeutschen Erwerbseinkommen. Eine „üppige Gehaltserhöhung“ kann ich hier nicht erkennen.

Des Weiteren haben Sie angefragt, wie die Kürzungen der Altersversorgung ausfallen. Bereits der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 geht mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % einher.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Das heißt: ein Mitglied des Bundestages kann pro Jahr seiner Bundestagsmitgliedschaft 2,5 % der jetzigen Diät als Rente erwarten.

Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Parlament aus.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr auch bei den Abgeordneten wirkungsgleich umgesetzt.

Bei den Themen Abgeordnetenentschädigung und Altersversorgung kommt es in der Öffentlichkeit oft reflexartig zur Unterstellung von Geldgier bei den gewählten Volksvertretern. Schaut man sich jedoch die oben genannten Zahlen an, ist der Anstieg mehr als maßvoll.

Ebenso wie bei Richtern und Beamten gilt: Wenn sich Abgeordnetenbezüge nicht den allgemeinen Lohnerhöhungen anpassen, kann die grundgesetzlich verpflichtende Unabhängigkeit der Abgeordneten auf Dauer nicht gewährleistet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass die Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Wenn Sie eine Idee haben, wie die Entschädigungsproblematik verfassungskonform gelöst werden kann, ohne (!) dass jedes Mal ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit geht, können Sie mir diese gerne mitteilen. Ich freue mich über jeden konstruktiven Gestaltungsvorschlag der Bürgerinnen und Bürger.

Denn aus meiner Sicht lebt Politik vom Mitmachen, getreu meinem Motto: „Wird Politik anderen überlassen, wird sie anders gemacht.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB