Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Marco S. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Marco S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Pfeiffer,

Sie haben schon einige Fragen zur `alten´ Vorratsdatenspeicherung beantwortet; nun kommt so langsam unter dem Namen ``Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes´´[1] eine Art Vorratsdatenspeicherung_erlaubnis_ fuer alle Anbieter von Inhalten im Internet. Der Wortlaut des Gesetzesentwurfs ist an Stellen durchaus gummiartig (Art. 3, ``Änderung des Telemediengesetzes´´), wodurch es auch erlaubt, dass Dienste wie Google, Amazon oder aber Ministerien wie das BMJ (Welchem ja unter Strafandrohung das Speichern von genau diesen Daten verboten wurde!) ein wirklich sehr genaues Profil eines Nutzers erstellen koennen. Ich fuerchte, dass dies eher dazu genutzt wird, den Buerger auszuspaehen, als dass echte Angriffe be-/verhindert werden, insbesondere da diese Daten personenbezogen gespeichert werden duerfen --- bei Angriffen reicht es zumeist, temporaer die IP-Adressen der Angreifer zu sperren. Und dies ist auch jetzt schon moeglich. Wie ist Ihre Haltung zu diesem Gesetzesentwurf?

Außerdem haben Sie bei einer Frage zur Vorratsdatenspeicherung u.a. folgendes geschrieben:
``Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist.´´

Ich moechte Sie hierbei darauf hinweisen, dass die ``Sauerlandterroristen´´ ohne die Vorratsdatenspeicherung aufgehalten werden konnten, und zwar im Rahmen des damaligen Gesetzes. Eventuell ist diese Maßnahme doch nicht noetig und es waere eine Investition in die Menge der Polizisten besser?

Freundliche Grueße.

[1] http://tinyurl.com/6skq8x (heise.de)

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Sehr geehrter Herr Seiz,

die im Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes enthaltene Änderung des Telemediengesetzes (Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Januar 2009) soll eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigen. Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, "falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist".

Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun ins Telemediengesetz eine dementsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils, werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht.

Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB