Frage an Jochen Hartloff bezüglich Verbraucherschutz

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Jochen Hartloff
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Frage an Jochen Hartloff von Rainer S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hartloff,

Die Bundesregierung beabsichtig die Auszahlung der Bewertungsreserven bei Kapitallebensversicherungen zu ändern. Können Sie mir den dafür vorgesehenen Termin nennen da ich im September 2014 meine Lebensversicherung erhalte. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Schenkel

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SPD

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de, mit der Sie mich nach dem Inkrafttreten einer bundesrechtlichen Regelung zur Auszahlung der Bewertungsreserven bei Kapitallebensversicherungen fragen.

Wegen der schon seit Längerem andauernden Niedrigzinsphase drängen die Lebensversicherungen auf Veränderungen bei den Auszahlungen für ihre Kunden. Die Bundesregierung plant offensichtlich Leitungseinschränkungen zum Nachteil von einem Teil der Kunden mit länger bestehenden Verträgen zugunsten von Neuverträgen. Im Streit steht hier die Auszahlung der sog. Bewertungsreserve.

Hier muss eine sachgerechte Lösung gefunden werden. Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen nicht einseitig missachtet werden. Meines Wissens arbeitet die Bundesregierung derzeit noch an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums teilte mit, dass es noch keinen konkreten Zeitplan gibt. Ich habe mich informiert und demnach ist auf jeden Fall dieses Jahr noch mit einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zu rechnen.

Weitere verbindliche Informationen können Ihnen das zuständige Bundesministerium der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz http://www.bmjv.de erteilen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit konkreten Fragen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/home oder einen Ansprechpartner Ihrer Lebensversicherung zu wenden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt auch Tipps zum weiteren Vorgehen. Da bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung Schlussüberschussanteile entfallen, sollte eine bestehende Lebens- oder Rentenversicherung nicht voreilig gekündigt werden. Unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/lebensversicherungen--die-beteiligung-an-den-bewertungsreserven-soll-ausgesetzt-werden--wie-sollen-sich-betroffene-verbraucher-jetzt-verhalten---1 finden Sie Hinweise und einen Musterbrief, mit dessen Hilfe Sie einen aktuellen Überblick zu den Leistungen Ihres Lebensversicherungsvertrags bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfragen können.