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Unterstützen Sie die Streichung der gesetzlichen Vorgabe zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit aus §87 Abs. 2c und §87b Abs. 2 SGB V?

Jochen Ott
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Frage von Caspar Leonhard S. •

Unterstützen Sie die Streichung der gesetzlichen Vorgabe zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit aus §87 Abs. 2c und §87b Abs. 2 SGB V?

Ambulante Psychotherapie kostet nur 0,7 Prozent der GKV Gesamtausgaben. Gleichzeitig spart jeder investierte Euro bis zu 5,50 Euro an Folgekosten. Das ist einer der am besten belegten Kosten-Nutzen-Werte im ganzen Gesundheitssystem.

Jede Stunde gibt es drei neue Millionäre in Deutschland (UBS Wealth Report / Correctiv). Wie ist jegliche Kürzung am Sozialstaat zu vertreten bei gleichzeitig rasant steigendem privatem Reichtum?

Ich bin in der kostspieligen Ausbildung zum Psychotherapeuten (ca. 40.000€ ), die privat zu zahlen ist, keine staatliche Subventionierung. Angesichts der Kürzungen befürchte ich: Die 10-jährige Ausbildung wird eventuell kein Leben im Mittelstand ermöglichen.

Jochen Ott
Antwort von SPD

Sehr geehrte Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch und Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung in unserem Land. Ihre Sorge über die geplanten Änderungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und die möglichen Auswirkungen auf die Versorgung psychisch erkrankter Menschen teile ich mit Ihnen.

Für mich und für die SPD-Fraktion im Landtag NRW ist klar: Einsparungen bei der psychotherapeutischen Versorgung sind der falsche Weg. Seelische Erkrankungen gehören zu den größten gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Eine gute, wohnortnahe und verlässliche psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge und darf nicht aus kurzfristigen Sparüberlegungen heraus geschwächt werden. 

Mit großer Sorge betrachten wir deshalb die vorgesehenen Kürzungen und die geplante Abschaffung von Vergütungsregelungen, die bislang dazu beigetragen haben, psychotherapeutische Leistungen verlässlich anbieten zu können. Wird die Finanzierung verschlechtert, drohen Therapieplätze verloren zu gehen, Wartezeiten weiter anzusteigen und die ohnehin angespannte Versorgungslage vielerorts zusätzlich verschärft zu werden. Das würde die Versorgungslandschaft nachhaltig beschädigen und Menschen treffen, die dringend auf rechtzeitige Hilfe angewiesen sind.

Darüber hinaus sind Kürzungen in diesem Bereich auch wirtschaftlich kurzsichtig. Werden seelische Erkrankungen nicht frühzeitig behandelt, verschlimmern sich gesundheitliche Probleme oftmals und führen zu längeren Krankheitsverläufen, Arbeitsausfällen oder stationären Behandlungen. Die gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten sind regelmäßig deutlich höher als die notwendigen Investitionen in eine gute Versorgung. In die seelische Gesundheit der Menschen zu investieren, ist deshalb nicht nur sozial geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll.

Wir erwarten daher, dass der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren entsprechend geändert wird – dafür setzen wir uns ein! Ziel muss sein, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern und die geplanten Verschlechterungen zurückzunehmen. Kürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen lehnen wir ab.

Sollte es nicht gelingen, die vorgesehenen Regelungen im Gesetzgebungsverfahren zu korrigieren, sehen wir die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat als notwendige Option an. Nordrhein-Westfalen muss seine Möglichkeiten nutzen, um eine Schwächung der psychotherapeutischen Versorgung zu verhindern und die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Behandelnden wirksam zu vertreten.

Vielen Dank noch einmal für Ihr Schreiben und Ihren Einsatz für dieses wichtige Thema. Der Austausch mit Betroffenen und Engagierten ist für unsere politische Arbeit von großer Bedeutung, weshalb ich vor einigen Wochen bei einer Demonstration in Köln auch den direkten Kontakt gesucht habe und in Köln ein Netzwerk für seelische Gesundheit (an Schulen) supporte.

Dies alles hatte ich heute schon einer anderen Fragestellerin geschrieben, bitte seien sie also nicht verwundert, zwei ähnliche Antworten auf eigentlich dieselbe Frage hier bei Abgeordnetenwatch zu sehen.

Vielleicht kann ich Ihnen aber noch zu Ihrem anderen Hinweis etwas sagen: 

Wir als SPD-Fraktion im NRW-Landtag haben bereits 2023 zur Finanzierung von Bildungs- und Investitionskosten eine höhere Besteuerung  von Reichen gefordert. In der Haushaltsdebatte im Dezember 2023 habe ich eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Reform der Erbschaftssteuer für Millionen- und Milliardenvermögen gefordert. 

Unser Antrag "Erbschaftssteuer jetzt gerecht!" (Drucksache 18/17449 vom 20.01.2026, Landtag NRW) nimmt dies noch einmal auf. Diesen haben ich meiner Antwort hier angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Ott

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