Frage an Johann Roumee bezüglich Recht

Johann Roumee
DIE LINKE
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Frage von Eva-Maria und Hans D. •

Frage an Johann Roumee von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Roumee,

am 9. Mai stellen Sie sich zur Wahl des neuen NRW-Landtages. Zu wünschen ist natürlich eine rege Wahlbeteiligung. Doch zunehmend macht sich Politikverdrossenheit breit. Und bedingt durch die steigende Zahl von Korruptionsskandalen sowie deren oftmals halbherzige Aufarbeitung nimmt auch der Zweifel an der Funktionstüchtigkeit unseres Rechtsstaates zu.

Inzwischen scheinen die materiellen Werte unsere im Grundgesetz festgeschriebenen Werte des Zusammenlebens an den Rand zu drängen. Glaubwürdigkeit, vor allem im Bereich von Politik und Justiz, könnte hier vermehrt Vertrauen schaffen. Doch da ist eine steigende Tendenz nicht erkennbar.

Aus eigener Erfahrung, aber auch aus vielen Beispielen im Internet wissen wir, dass leider zu oft der Straftatbestand der Rechtsbeugung von Politikern und Juristen vertuscht und unser Rechtsstaat damit ausgehöhlt wird.

Unsere Frage deshalb an Sie:
Wie wichtig ist Ihnen die Ahndung dieser Straftat und was unternehmen Sie im Fall Ihrer Wahl gegen Rechtsbeugung?

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Eva-Maria Dietrich,
sehr geehrter Hans Dietrich,

ich bin selbstverständlich gegen Korruption und Rechtsbeugung wie es sich vielfach im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Demonstrationsrecht und vielen anderen Bereichen unserer derzeitigen Machtverhältnissen darstellt. Politik, Justiz und Verwaltung müssen unabhängig kontrolliert werden. Das Grundgesetz ist die Basis dafür. So wie das Bundesverfassungsgericht, bei den Hartz IV-Gesetzen, festgestellt hat, sind ausgeübte Praxis und Grundsätzliche Rechtsprechung zweierlei.
Die Bürgerinnen und Bürger verstehen IHREN Staat nicht mehr, dass muss sich ändern! Entscheidungen die uns alle oder einzelne betreffen, müssen transparent sein. DIE LINKE. Gütersloh steht z.B. für einen öffentlichen Haushalt. Die Transparenz eines jeden AG II Antrages verlange ich auch bei Entscheidungsfindung von Politik und staatlich Bediensteten.
Politiker sind unsere Sprecher, Verwaltung unsere Dienstleister, dazwischen ist die Rechtspflege. Alle sollten einem regelmäßigen „TÜV“ bestehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Roumee