Frage an Johannes Singhammer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Johannes Singhammer
CSU
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Frage an Johannes Singhammer von Axel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Singhammer,

warum wird das bayerische Wahlrecht (Liste mit häufeln und panaschieren) nicht als Option für die Reform des Bundestagswahlrechts diskutiert, ggf. mit Adaption auf Bundesverhältnisse? Es braucht keine Überhangmandate, hat sich bewährt und ermöglicht es, sowohl Partei- als auch Persönlichkeitspräferenzen zum Ausdruck zu bringen.
Falls Sie es schon vorgeschlagen haben: Welche Argumente werden dagegen vorgetragen?

mit freundlichen Grüßen,
Axel Schubert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schubert,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

Auf diese Frage habe ich bereits Herrn Scharff Anfang August geantwortet: Einem Bundeswahlrecht, das sich eng an den Regelungen der Bayerischen Landtagswahl orientiert, stünde ich sehr positiv gegenüber. Dabei werden die Erststimmen der Stimmkreis-Kandidaten zu den Zweitstimmen gezählt. Allein ist es so, dass bisher die kleineren Parteien sich mit solchen Überlegungen nicht anfreunden können.

Für mich ist die örtliche Verbundenheit des Abgeordneten mit seinem Wahlkreis von besonderer Bedeutung, daher stehe ich auch unter dem Gesichtspunkt der direkten Demokratie für eine Beibehaltung der Wahlkreise und der direktgewählten Abgeordneten.

Zu den Gegenargumenten müßten Sie bitte jemanden befragen, der eine Kontra-Position vertritt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer, MdB