Frage an Johannes Singhammer bezüglich Kultur

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Johannes Singhammer
CSU
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Frage von josef m. •

Frage an Johannes Singhammer von josef m. bezüglich Kultur

Hallo Herr Singhammer,
Sie setzen sich ja sehr für die Verwendung der deutschen Sprache ein.
Wieso dürfen Ärzte weiterhin Gutachten in lateinischer Sprahe schreiben, obwohl dies niemand versteht, oft auch die Ärzte selbst nicht.
Deutsch ist Amtssprache!

Danke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mitterer,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail zur Frage medizinischer Gutachten in lateinischer Sprache.

Vor der Bundesärztekammer habe ich folgende offizielle Antwort erhalten: "Medizinische Gutachten werden nicht in lateinischer Sprache, sondern in deutscher Sprache erstellt. Zwar können auch lateinische Fachbegriffe verwendet werden, allerdings raten die Ärztekammern und zahlreiche Experten von einer übermäßigen Verwendung von Fachbegriffe ab.

Ärzten wird prinzipiell geraten, Gutachten in laienverständlicher Sprache zu verfassen. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für Aufbau und Inhalt medizinischer Gutachten, allerdings erfolgt eine Orientierung an Empfehlungen und Leitlinien, wie beispielsweise an der S2k-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF): „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung". Darin heißt es auf S. 12: „Der gutachtende Arzt muss darauf Rücksicht nehmen, dass der Auftraggeber in der Regel nur über begrenzte medizinische Kenntnisse verfügt und oft große Schwierigkeiten mit der medizinischen Terminologie hat. Das Gutachten muss daher für einen medizinischen Laien gut verständlich abgefasst werden, d. h. der Gutachter muss Fachausdrücke übersetzen bzw. nach Möglichkeit deutsche Fachausdrücke benutzen, unübersetzbare Fachausdrücke erklären und die gutachtlichen Erörterungen (Kausalbeziehungen, Auswirkungen von Krankheiten auf Funktionen im täglichen Leben, Grad der Sicherheit der medizinischen Erkenntnis etc.) laienverständlich und in klarer, prägnanter und eindeutiger Ausdrucksweise herausarbeiten".

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer MdB