Frage an Johannes Singhammer von Wilfried P. bezüglich Recht
Wenn die Polizei vorüberfahrende Autos mit ihrem Kennzeichen automatisch erfasst und überprüft, dann wird das von vielen als Eingriff in Persönlichkeitsrechte, als Verletzung des Datenschutzes, als "Generalverdächtigung" empfunden und deshalb abgelehnt und bekämpft. --- Werde ich aber nicht ebenfalls unter "Generalverdacht" gestellt, wenn ich ganz unversehens in eine allgemeine Polizeikontrolle am Straßenrand gerate und um Vorlage meiner Papiere gebeten werde oder gefragt werde, ob ich getrunken habe? Wo ist da eigentlich der grundlegende Unterschied?
Sehr geehrter Herr Prins,
Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihr e-Mail-Schreiben.
Wenn Sie sich bitte direkt an Herrn MdB Singhammer ( johannes.singhammer@bundestag.de oder Johannes Singhammer, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin) wenden, werden Sie rasch eine persönliche Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Klaus Hackenschmied
Büroleiter