Frage an Johannes Vogel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Johannes Vogel
FDP
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Frage von Marco S. •

Frage an Johannes Vogel von Marco S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

sehr geehrter herr vogel,

meine frage bezieht sich auf die leiharbeit.
momentan ist es ja so das leiharbeiter eigentlich nach dem equal-pay-prinzip entlohnt werden sollen.
(gleicher lohn für gleiche arbeit)
ausnahmen bestehen wenn ein gültiger tarifvertrag besteht. (ist bei den meisten leiharbeitsfirmen der fall)
dies bedeutet das leiharbeiter 30-50% weniger lohn für die gleiche arbeit bekommen.

nun würde ich gerne wissen wie ihre haltung zu diesem thema ist und ob es nicht sinnvoll wäre um leiharbeit zu begrenzen das equal-pay-prinzip politisch durchzusetzen.

wäre eine zeitliche begrenzung der leiharbeit (z.b. 1jahr) sinnvoll um missbrauch von leiharbeit zu umgehen?

mit freundlichen grüßen

marco sposato

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Sehr geehrter Herr Sposato,

vielen Dank für Ihre Frage!

Zuerst möchte ich betonen, dass die Zeitarbeit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes ist. Ohne die Zeitarbeit wäre es uns nie gelungen, die guten Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen. Die Zeitarbeit ist in den letzten Jahren der Jobmotor schlechthin gewesen, gerade auch für Langzeitarbeitslose. Daher sollte man meines Erachtens die Zeitarbeit keinesfalls pauschal begrenzen, wie Sie es andeuten, auch weil es sich um ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeit handelt.

Allerdings bin ich sehr wohl der Auffassung, dass ein Missbrauch der Zeitarbeit effektiv verhindert werden muss. Dieser liegt meines Erachtens dann vor, wenn die Arbeitnehmerüberlassung faktisch ausschließlich zum Unterlaufen eines bestehenden Tarifvertrags in einem Entleihunternehmen genutzt wird. Deswegen hat die FDP-Bundestagsfraktion den Vorschlag gemacht, die Möglichkeit der tarifvertraglichen Abweichung vom Prinzip Equal Pay zeitlich zu begrenzen.

Hier treffen sich unsere Überlegungen also durchaus mit Ihren Gedanken, denn wir wollen den Equal Pay-Grundsatz in der Tat stärken. Sinnvoll ist hier in meinen Augen eben eine Fristenregelung, wonach für die fortgesetzte Arbeitnehmerüberlassung eines Zeitarbeiters an dasselbe Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt der Grundsatz des Equal Pay eingehalten werden muss. Eine grundsätzliche zeitliche Begrenzung der Zeitarbeit selbst, wie Sie sie vorschlagen, halte ich hingegen nicht für zweckmäßig und auch einfach für nicht nötig - die über die Zeit potenziell entstehende Gerechtigkeitslücke würde durch den FDP-Vorschlag ja bereits erfolgreich geschlossen werden.

Darüber hinaus sollte man bei der Diskussion über die Zeitarbeit vor allem im Blick haben, wie die Qualifikation durch Zeitarbeitsunternehmen weiter ausgebaut werden kann. Hier gibt es ja bereits sehr viele positive Beispiele und dies ist in meinen Augen der beste Weg, um die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme der Zeitarbeiter in eine Anstellung bei einem Entleihunternehmen zu erhöhen - natürlich nur für diejenigen, die dies auch wünschen!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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