Warum müssen Ehepartner deutscher Akademiker, welche grds. auch die Gehaltsgrenze für die Blue Card erreichen, nach wie vor einen Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug vorlegen?

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Frage von Andreas H. •

Warum müssen Ehepartner deutscher Akademiker, welche grds. auch die Gehaltsgrenze für die Blue Card erreichen, nach wie vor einen Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug vorlegen?

Sehr geehrter Herr Vogel,
warum müssen Ehepartner deutscher Akademiker, welche auch die Gehaltsgrenze für die Blue Card erreichen, nach wie vor einen Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug vorlegen, während Ehepartner von Inhabern der Blue Card dies nicht vorlegen müssen?

Selbe Problematik stellt sich nunmehr auch im Vergleich Ehegattennachzug zu deutschen Fachkräften und Ehegattennachzug zu ausländischen Fachkräften. Beim Ehegattennachzug zu deutschen Fachkräften wird weiterhin der Sprachnachweis vor Einreise gefordert.

Wird hier zeitnah eine Regelung getroffen?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas H.

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Sehr geehrter Herr H.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein dringend notwendiger Schritt, damit Deutschland endlich zu einem modernen Einwanderungsland werden kann. Im Kern muss es uns gelingen Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen und so den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Das kann nur gelingen, wenn für diese Fachkräfte von Beginn an feststeht, dass sie ihre Familien mit nach Deutschland bringen können. Vor Ort werden diesen dann umfangreiche Angebote zum Erlernen der Sprache gemacht. Die Situation ist somit eine andere als beim Ehegattennachzug zu Partnern, die bereits in Deutschland leben und auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für diese Fälle gar nicht einschlägig.

 

Doch auch in diesem Bereich haben wir im Koalitionsvertrag Erleichterungen verankert. Der erforderliche Sprachnachweis über Grundkenntnisse in der deutschen Sprache muss beispielsweise erst nach der Ankunft in Deutschland erbracht werden. Gänzlich abgeschafft werden soll dieser Sprachnachweis jedoch nicht, da er einen wichtigen Baustein für die Integration darstellt. Genaueres können Sie auch gerne nochmal auf Seite 140 des Koalitionsvertrages nachlesen: https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Johannes Vogel

 

 

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