Werden Sie den geplanten Kürzungen beim Elterngeld zustimmen oder sich innerhalb der CDU dagegen einsetzen? Welche Position vertreten Sie persönlich?
Sehr geehrter Herr Wiegelmann,
ich komme aus Ihrem Wahlkreis und meine Frau und ich erwarten derzeit unser erstes Kind.
Die geplante Reform des Elterngeldes bereitet uns große Sorgen. Besonders kritisch sehe ich die Begrenzung auf neun Monate, wenn ein Elternteil die drei reservierten Monate aus finanziellen Gründen nicht nehmen kann. In vielen Familien verdient ein Elternteil mehr. Ein längerer Verdienstausfall ist daher oft nicht tragbar. Statt Familien Wahlfreiheit zu lassen, würden sie faktisch bestraft.
Gerade von der CDU erwarte ich eine Politik, die Familien stärkt. Sollte die CDU diese Reform mittragen, würde das mein Vertrauen erheblich erschüttern. Ich werde meine zukünftige Wahlentscheidung auch davon abhängig machen, wie Sie und die CDU-Fraktion bei diesem Gesetzentwurf abstimmen.
Werden Sie sich gegen diese Einschränkung einsetzen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre offenen Worte. Allem voran gratuliere ich Ihnen und Ihrer Frau sehr herzlich zu der bevorstehenden Geburt Ihres ersten Kindes. Dass Sie in dieser Lebensphase Planungssicherheit brauchen und die Diskussion um das Elterngeld deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen, kann ich gut nachvollziehen.
Eine wichtige Einordnung möchte ich vorwegschicken. Bei dem Vorhaben handelt es sich bislang um einen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums, der sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts befindet. Weder das Bundeskabinett noch der Bundestag haben darüber beraten. Nach den bisherigen Planungen sollen die neuen Regelungen zudem erst für Geburten ab Ende 2027 gelten. Für Ihr Kind könnte es damit beim geltenden Recht mit bis zu 14 Monaten Basiselterngeld.
In der Sache will ich Ihnen ebenso offen antworten, wie Sie mich gefragt haben. Der Entwurf enthält Elemente, die ich für richtig halte. Mindest- und Höchstbetrag steigen erstmals seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007, von 300 auf 330 Euro beziehungsweise von 1.800 auf 1.900 Euro. Der Geschwisterbonus wird ausgeweitet, beide Eltern können künftig wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen, die Mindestbezugszeit von zwei Monaten entfällt, und das Verfahren wird spürbar vereinfacht, damit die Leistung schneller bei den Familien ankommt.
Richtig ist zugleich, dass das Basiselterngeld von 14 auf 12 Monate verkürzt werden soll und davon je drei Monate für jeden Elternteil reserviert wären. Ein Elternteil allein könnte künftig höchstens neun Monate beziehen. Schon das geltende Recht knüpft die vollen 14 Monate daran, dass der zweite Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Neu wäre jedoch, dass eine Familie, in der nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, statt bisher zwölf nur noch neun Monate erhielte. Für Konstellationen wie die von Ihnen beschriebene bedeutet das eine echte Verkürzung, die der höhere Höchstbetrag und die Möglichkeit, den Bezug über das ElterngeldPlus zeitlich zu strecken, nur teilweise ausgleichen.
Ebenso offen will ich die Gründe benennen. Die Reform verfolgt zwei Ziele, nämlich die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu stärken und zugleich einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Jeder zweite Vater möchte nach den Erhebungen des Familienministeriums etwa die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen, und 72 Prozent der Mütter kleiner Kinder wünschen sich ein eigenes Einkommen. Die reservierten Monate sollen es gerade Vätern erleichtern, diesen Wunsch auch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, und der angehobene Höchstbetrag zielt auf Familien, in denen der besserverdienende Elternteil zeitweise aussetzt.
Dass daneben die Haushaltslage eine Rolle spielt, will ich nicht verschweigen. Eine Antwort, die Ihnen erklärte, es gehe hier ausschließlich um Familienfreundlichkeit, wäre nicht ehrlich.
Damit komme ich zu Ihrer konkreten Frage nach meiner Position. Die Grundausrichtung der Reform trage ich mit, also die Erhöhung der Beträge, die Vereinfachung und den partnerschaftlichen Ansatz. Die Begrenzung auf neun Monate für Familien, in denen ein Elternteil die reservierten Monate aus wirtschaftlichen Gründen nicht nehmen kann, halte ich dagegen für den korrekturbedürftigsten Punkt des Entwurfs.
Wahlfreiheit bleibt für mich der Maßstab christlich-demokratischer Familienpolitik. Anreize für Partnerschaftlichkeit sind richtig, sie dürfen aber nicht in eine faktische Sanktion für Familien umschlagen, die sich anders organisieren müssen. Ich werde mich deshalb in der Unionsfraktion und im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass diese Konstellationen noch einmal geprüft werden, etwa über erweiterte Übertragungsmöglichkeiten oder tragfähige Härtefallregelungen. Der Entwurf steht ganz am Anfang. Eine Zusage, gegen das Gesetz insgesamt zu stimmen, kann und will ich Ihnen heute nicht geben. Ich sichere Ihnen aber zu, dass ich den von Ihnen benannten Punkt aktiv in die Beratungen einbringen werde.
Ihnen und Ihrer Frau wünsche ich alles Gute für die kommende Zeit und Ihrem Kind einen guten Start ins Leben.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann
