Warum wurde für den Verkehrsgrenzwert entgegen der Beauftragung der Regierung nun statt im Vergleich zu 0,5%BAC ein THC Wert analog zu 0,2%BAC eingesetzt, so würden Unberauschte zur MPU geschickt?
Die Experten bekamen den Auftrag einen Risikowert zu finden und haben den sehr sehr restriktiven Wert 3,5 analog zu 0,2% vorgeschlagen, dem gefolgt wurde, wann wird der denn nun auf ein das Trennungsgebot besser einhaltbares Maß analog zu 0,5% angehoben?
https://hamburgerinstitut.de/wp-content/uploads/2025/01/250101_KCanG_Verkehrsrecht_Skript_2025_130125_205s_FC.pdf
Vielen Dank für ihre Frage!
Ich halte den aktuellen THC-Grenzwert für zu niedrig.
Die zuständigen Kolleg:innen der Fraktion prüfen bereits, ob und wie eine Anpassung des sehr konservativen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Parlament erneut aufgegriffen werden kann.
Mit solidarischen Grüßen
Jorrit Bosch
