Frage an Josef Winkler bezüglich Recht

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Josef Winkler
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Frage von Reinhard S. •

Frage an Josef Winkler von Reinhard S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Winkler,

ich habe zu der von Ihnen eingebrachten Regulierung des privaten Waffenbesitz folgende Fragen:

1. Was wollen Sie gegen den illegalen Waffenbesitz unternehmen, von dem laut BKA-Statistik 98 % der Straftaten mit Waffeneinsatz ausgeht? Ihre Initiative kann nur 2 % der Straftaten mit Waffen reduzieren.

2. Wenn es Ihnen - wie in der Begründung aufgeführt - um Verhinderung von Amokläufen geht, würde ich gern wissen wollen, was Sie gegen die Amokläufe mit Messern, Brandsätzen und wie bereits sehr häufig geschehen mit Kraftfahrzeugen unternehmen wollen?

3. Ich übe im unmittelbarem Umfeld meines Wohnsitzes die Jagd aus. Laut Pos. 1 Ihres Reformentwurfs müssen künftig Jäger vor dem Ansitz z.B. in die nächste Kreisstadt fahren - bei mir etwa 18 km, hin und zurück also 36 km - dann zur Jagd gehen und anschließend die Waffe wieder zurück bringen. Ergibt 2 x 36 km = 72 km. Für einen Morgen- und Abendansitz zusammen 144 km am Tag.

Pro Jahr ereignen sich ca. 230.000 Wildunfälle. Ich werde mehrfach im Jahr von der Polizei oder Anwohnern zur Nachsuche nach verletztem Wild gerufen. Künftig muss ich also erst 36 km hin und her fahren, ehe die Qualen des Tieres beendet werden können.

Die Waffenstation muss allein wegen vorstehender Beispiele täglich 24 Stunden zugänglich sein. Darüber hinaus müsste sie festungsähnlich ausgerüstet und von mehreren Wachposten geschützt werden, schließlich sind bereits Waffendepots der Bundeswehr ausgeraubt worden.

Wie wollen Sie künftig die Jagdausübung gewährleisten?
Wer soll den riesigen Aufwand für das Waffendepot bezahlen?

4. Pos 3 und 4 Ihres Vorschlags richten sich gegen die Munitionsstärke. Wie verträgt sich Ihr Vorschlag mit § 19 des Bundesjagdgesetz, wonach zur Erlegung von Wild von den Patronen eine Mindestenergie gefordert wird?

Kann es sein, dass Ihre Initiative einer schöngeistigen Ideologie folgend, nicht zu Ende gedacht formuliert wurde?

Reinhard D. Schulz
aus Bückchen in Märkische Heide

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Sehr geehrter Herr Schulz,

der Mißbrauch von Schußwaffen soll durch unsere Gesetzentwürfe und Anträge so stark wie nur möglich erschwert werden. Daß dies für Personen, die Schußwaffen legal nutzen, unter Umständen lästige „Nebenwirkungen“ mit sich bringt, sollten wir im Sinne unser aller Sicherheit in Kauf nehmen.

Ihre Anregungen beziehen wir gerne in unsere Überlegungen ein. Es soll auch unserer Ansicht nach für einige wenige Personen und unter besonderen Voraussetzungen Ausnahmeregelungen geben. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, zeitnah auf Schußwaffen zugreifen zu können. Dazu gehören Jäger, die zu Notfällen gerufen werden. Das gilt auch für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind.

Von solchen begründeten Einzelfällen abgesehen geht es uns jedoch darum, daß schußbereite Waffen nicht zuhause gelagert werden. Das ist beispielsweise für Sportschützen überhaupt nicht notwendig, da sie ihren Sport ohnehin nur an dafür vorgesehenen Plätzen ausüben können.

Natürlich muss auch der illegale Waffenbesitz entschieden bekämpft werden. Daß das alles andere als einfach ist, ist klar. Es ist aber kein Argument gegen höhere Sicherheitsstandards bei legalen Schußwaffen. Darüber hinaus kämpfen wir beispielweise schon lange für ein nationales Waffenregister, welches das „Illegalwerden“ von Schußwaffen deutlich erschweren würde.

Schließlich fragen Sie, wie sich die Punkte 3 und 4 unseres Antrages aus dem Juni 2010 mit dem Bundesjagdgesetz verträgt. In unserem Antrag haben wir unter Punkt 3 gefordert, Großkaliber-Kurzwaffen für den privaten Besitz und die private Nutzung zu verbieten sowie unter Punkt 4 Munition mit besonderer Durchschlagskraft zu verbieten. Auch hier geht es in erster Linie um den Schützensport, etwa für Jäger sind begründete Ausnahmeregelungen zu schaffen. Die Zahl großkalibriger Waffen soll so auf ein Mindestmaß reduziert werden, denn sie sind im Mißbrauchsfall besonders gefährlich. Ähnlich ist es bei besonders durchschlagskräftigen Geschossen. Diese heißen umgangssprachlich ja nicht ohne Grund „Cop Killer“, auch weil sie durch Schutzkleidung und durch sonstige physische Deckung schlagen können. Ein Grund, warum diese Munitionsart im Schießsport gebraucht würde, erschließt sich mir nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler

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