In Deutschland ist die Isolationshaft nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern nur die klar eingegrenzte Einzelhaft (siehe u. a. § 88 Abs. 2 Nr. 3, § 89 StVollzG) Warum ist das nicht geregelt?

Josip Juratovic MdB
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Frage von Jochen T. •

In Deutschland ist die Isolationshaft nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern nur die klar eingegrenzte Einzelhaft (siehe u. a. § 88 Abs. 2 Nr. 3, § 89 StVollzG) Warum ist das nicht geregelt?

"Bis heute wird in einzelnen Fällen die Isolationshaft über Jahre aufrechterhalten. Bekannt ist etwa der Fall eines Inhaftierten in der JVA Bruchsal, der zwischen 1996 und 2006 23 Stunden am Tag isoliert war. In der JVA Celle ist ein Fall dokumentiert, bei dem ein Inhaftierter über 15 Jahre von anderen Häftlingen isoliert war.[5] Dem Häftling wurde schließlich seine Ungefährlichkeit attestiert und er kam im November 2011 nach 16 Jahren aus dem Gefängnis."
https://de.wikipedia.org/wiki/Isolationshaft

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

der Begriff Isolationshaft kommt im Gesetz nicht vor, sowohl die Landesgesetze als auch das teilweise noch fortgeltende Bundesrecht zum Strafvollzug enthalten aber Regelungen zu "besonderen Sicherungsmaßnahmen", etwa in den §§ 88 ff. Strafvollzugsgesetz (StVollzG). Darunter findet sich die "Absonderung von anderen Gefangenen". Eine Dauer ist dort nur vage formuliert als 'solange es der Zweck erfordert. Eine Gesetzesänderung oder  -antrag liegt bis heute dem Bundestag nicht vor.

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