Leider gibt es hier bisher keine Zusagen. Ich werde aber Ihr Anliegen an unseren Landtagsabgeordneten Klaus Ranger, SPD, weiterleiten.
Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ nicht anspruchsberechtigt.
da sie, so verstehe ich Ihre Frage, in 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen bzw. stehen, sind Sie für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt.
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann
Wenn ihr Sohn vor dem Unfall in 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stand, steht ihm die Energiepreispauschale zu.
Eine gesetzliche Handhabe dazu gibt es aber zu meinem Bedauern derzeit nicht. Ich werde mich entsprechend dafür einsetzen, dass eine gesetzliche Anpassung hierzu umgesetzt werden kann.