Frage an Judith Skudelny von Ulrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Dr. Ulrich Schmidt
Max-Planck-Weg 7
70771 Leinfelden
Geehrte Frau Skudelny,
als meine Wahlkreisabgeordnete bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, wie Sie am Donnerstag, 13. 12. 2012, bei der Verabschiedung eines neues Tierschutzgesetzes abgestimmt haben. Für eine kurze Begründung Ihres Abstimmungsverhaltens wäre ich dankbar.
Es grüßt
Ulrich Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
bei der Abstimmung zur Novelle des Tierschutzgesetzes habe ich für den durch die Regierungskoalition geänderten Entwurf der Bundesregierung gestimmt. Mit diesen Änderungen werden wissensbasierte und nachhaltige Verbesserungen zum Wohl der Tiere auf den Weg gebracht. Die Tierschutzdebatte am 13.12.2012 im Plenum des Deutschen Bundestages hat gezeigt, dass die Regierungskoalition auf einem guten Weg ist, höhere Tierschutzstandards im Einklang mit der gesamten Branche und der Wissenschaft durchzusetzen.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz werden wir Tierversuche auf das unausweichliche Mindestmaß reduzieren, indem wir Alternativmethoden für Tierversuche fordern und fördern werden. Das sogenannte 3-R-Prinzip (Reduction, Refinement, Replacement) wird gestärkt.
Die Verbesserung des Tierwohls, also der Haltungsbedingungen und das wissenschaftlich basierte Verbot der Qualzucht sind entscheidende Bausteine des neuen Gesetzes. Wir sorgen für ein wirksames Qualzuchtverbot und stärken den Züchter in seinen züchterischen Methoden. Durch die Einführung einer tierschutzbezogenen betrieblichen Eigenkontrolle setzen wir zudem auf die Eigenverantwortung des Landwirts.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny, MdB