Frage an Jürgen Hardt bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Jürgen Hardt
CDU
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Frage von Manfred R. •

Frage an Jürgen Hardt von Manfred R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Hardt,

warum sind Sie gegen eine Kennzeichnungspflicht für Gen-Honig?

mfg
Manfred Reimann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reimann,

grundsätzlich befürworte ich die Transparenz durch Kennzeichnung von Lebensmitteln und die europäische Vorgabe, alle gentechnisch veränderten Lebensmittel zu kennzeichnen, die einen höheren GVO(Gentechnisch Veränderter Organismus)-Gehalt als 0,9% aufweisen.

Auch bin ich davon überzeugt, dass der unvermeidbare Verzehr von in den Honig eingetragenen Pollen völlig ungefährlich ist - unabhängig davon, ob die Pollen gentechnisch verändert sind oder nicht.

Bei der Diskussion um die Kennzeichnungspflicht für Honig ging es um die grundsätzliche Frage, ob Pollen natürlicher Bestandteil des Honigs ist - oder Zutat. Fakt ist, dass Pollen ein unvermeidbarer natürlicher Bestandteil des Honigs ist und nicht eine Zutat, die von den Bienen absichtlich nachträglich beigefügt wird (Europäisches Parlament, 15.1.2014, auch Honig-Standard des Codex Alimentarius). Die Bienen sammeln von Natur aus Nektar, Honigtau und Pollen, ein Vorgang, der vom Imker nicht wie bei einer Zutat beeinflusst werden kann. Fakt ist aber auch, dass das Gentechnikrecht der EU eine Kennzeichnung GVO-veränderter Lebensmittel verlangt. Alle Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,9 % aufweisen, werden ausgezeichnet. Der Pollengehalt von Honig liegt aber maximal bei 0,01 bis 0,5 Gramm, im Normalfall ungefähr bei 0,03 Gramm. Damit ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich.

Mit dieser Entscheidung der Kommission als Konsequenz aus dem „Honig-Urteil“ des EuGH besteht endlich Klarheit über den rechtlichen Status von Pollen. Pollen aus GVO ohne EU-Zulassung sind weiterhin in Honig, wie in allen anderen Lebensmitteln, nicht zugelassen. Hier gilt weiterhin die sogenannte Nulltoleranz.

Dank der Entscheidung des EU-Parlaments und der europäischen Kommission, haben wir Klarheit über den rechtlichen Status von Pollen, was meiner Meinung nach bedeutend ist, da die Imker einerseits bereits einen spürbaren Imageschaden erlitten haben und andererseits viele Verbraucher unnötig verunsichert wurden. Mich konnten diese Argumente überzeugen, gegen eine Kennzeichnungspflicht für Gen-Honig zu stimmen, und ich hoffe, dass Sie meine Entscheidung nachvollziehen können und Ihren Honig weiterhin bedenkenlos genießen – denn unser deutscher Honig ist jetzt und auch in Zukunft gentechnikfreier Honig.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt, MdB

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