Frage von Maria S. • 18.03.2024
Antwort ausstehend von Jürgen Lenders FDP
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren.