Betreff: Opferschutz im Wohnumfeld – Resozialisierung vs. Staatsversagen: Warum genießt die Freizügigkeit der Täter in der Praxis höheren Schutz als der Schutzraum der Opfer (insbes. bei Minderjährigen)?
in Deutschland wiegt das Hausrecht eines Supermarktes oft schwerer als die Unversehrtheit von Opfern: Während Ladendiebe lebenslang Hausverbot erhalten, dürfen Gewalt- oder Sexualstraftäter nach der Haft oft in die direkte Nachbarschaft ihrer Opfer ziehen. Angesichts hoher Rückfallquoten frage ich Sie:
1. Warum genießt die Freizügigkeit der Täter in der Praxis höheren Schutz als der Schutzraum der Opfer (insbes. bei Minderjährigen)?
2. Wie rechtfertigen Sie, dass Opfern oft nur die Flucht (Umzug) bleibt, während der Staat das Risiko auf die Schwächsten abwälzt?
3. Planen Sie eine Gesetzesinitiative, die lebenslange Aufenthaltsverbote im Wohnumfeld der Opfer ermöglicht – analog zum zivilrechtlichen Hausverbot?
Das aktuelle System wirkt wie ein einseitiger Schutz der Täter auf Kosten der Betroffenen. Ich freue mich auf Ihre konkrete Stellungnahme zu diesem Widerspruch.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
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