Gerichtsbeschluss unzustellbar an Bundestagsabgeordneten Krah!?
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Klöckner,
Sie sind auf vielen sozialen Netzwerken aktiv, nutzen aber grundsätzlich abgeordnetenwatch nicht als Kommunikationskanal? Andere Fragen als diese haben Sie auf dem Dienst durchaus beantwortet und weil mich die Antwort sehr interessiert, zitiere ich die Frage von Frau G. (gestellt am 26.09.25) hier noch einmal zum Nachvollzug: "Es heißt, dass Krah einen Betrag in Höhe von 5,5 Tausend Eur dem Satiriker Jan Böhmermann schuldet. Gerichtlsbeschlüsse dazu scheinen unzustellbar! Wie kann es sein, dass es nicht absolute Bedinging ist, um im Bundestag zu arbeiten eine gültige Anschrift zu haben? Wo bleiben die Konsequenzen - Gerichttsunterlagen nicht zustellbar. Ist eine gültige Anschrift nicht notwendig als Abgeordneter?" Ich freue mich über eine Antwort auf diesem Dienst.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Bitte beachten Sie, dass Julia Klöckner diesen Dienst nicht als Kommunikationskanal nutzt. Anfragen, die ihre Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages betreffen, richten Sie bitte an praesidentin@bundestag.de
Für Anliegen an Julia Klöckner als Bundestagsabgeordnete schreiben Sie bitte an julia.kloeckner@bundestag.de
Alternativ können Sie auch Ihren regional zuständigen Bundestagsabgeordneten kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Team Julia Klöckner MdB